
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Fristende für Abfuhr der Abzugssteuer und Meldung gem. 107 EStG für Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten
Eine Veranstaltung alle 1 Jahr(e) am 15. Tag im Februar um 00:00 Uhr und sich unbegrenzt wiederholt.