- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Fristende für Abfuhr der Abzugssteuer und Meldung gem. 107 EStG für Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten
15. Februar
|Wiederkehrende Veranstaltung (Alle anzeigen)
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 15. Tag im Februar um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.