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Fristende Energieabgabenvergütung – 5 Jahres Frist
31. Dezember 2020
|Wiederkehrende Veranstaltung (Alle anzeigen)
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 31. Tag im Dezember um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.