Frist Fälligkeit: Umsatzsteuer
15. März 2025
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Monat(en) um 00:00 Uhr am 15. Tag des Monats stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.
Jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Beispiel: Umsatzsteuer für Jänner ist am 15. März fällig.
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