![Lade Veranstaltungen](https://kps-partner.at/wp-content/plugins/the-events-calendar/src/resources/images/tribe-loading.gif)
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Frist Fälligkeit: Umsatzsteuer
15. April
|Wiederkehrende Veranstaltung (Alle anzeigen)
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Monat(en) um 00:00 Uhr am 15. Tag des Monats stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.
Jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Beispiel: Umsatzsteuer für Jänner ist am 15. März fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!