- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Frist Fälligkeit: Lohnabgaben des Vormonats
15. Februar 2023
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Monat(en) um 00:00 Uhr am 15. Tag des Monats stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.
Jeweils am 15. des Monats sind die Lohnabgaben des Vormonats an das Finanzamt abzuführen.
Beispiel: Lohnabgaben für Jänner sind am 15. Februar fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!