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Frist Fälligkeit: Lohnabgaben des Vormonats

17. August 2020 @ 08:00 - 17:00

Jeden 15. des Monats sind die Lohnabgaben für das Vormonats an das Finanzamt abzuführen (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Kammerumlage)
Beispiel: Lohnabgaben Jänner sind am 15. Februar fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!

Details

Datum:
17. August 2020
Zeit:
08:00 - 17:00
Veranstaltungskategorie: