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Frist Fälligkeit: Lohnabgaben des Vormonats
17. Februar 2020 @ 08:00 - 17:00
Jeden 15. des Monats sind die Lohnabgaben für das Vormonats an das Finanzamt abzuführen (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Kammerumlage)
Beispiel: Lohnabgaben Jänner sind am 15. Februar fällig.
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