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Frist Fälligkeit: Lohnabgaben des Vormonats #2

24. Januar @ 05:06

Jeweils am 15. des Monats sind die Lohnabgaben des Vormonats an das Finanzamt abzuführen.
Beispiel: Lohnabgaben für Jänner sind am 15. Februar fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!

Details

  • Datum: 24. Januar 2026
  • Zeit:
    05:06
  • Veranstaltungskategorie: