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Frist Fälligkeit: EU-OSS Meldung 4. Quartal

31. Januar

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Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 31. Tag im Januar um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.

Immer am 31.01. jedes Jahr ist die Abgabe und  Zahlung Ihrer EU-OSS Meldung für das 4. Quartal fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!

Details

Datum:
31. Januar
Veranstaltungskategorie: