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Frist Fälligkeit: EU-OSS Meldung 4. Quartal
31. Januar
|Wiederkehrende Veranstaltung (Alle anzeigen)
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 31. Tag im Januar um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.
Immer am 31.01. jedes Jahr ist die Abgabe und Zahlung Ihrer EU-OSS Meldung für das 4. Quartal fällig.
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