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Frist Fälligkeit: EU-OSS Meldung 3. Quartal
Eine Veranstaltung alle 1 Jahr(e) am 31. Tag im Oktober um 00:00 Uhr und sich unbegrenzt wiederholt.
Immer am 31.10. jedes Jahr ist die Abgabe und Zahlung Ihrer EU-OSS Meldung für das 3. Quartal fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!