![Lade Veranstaltungen](https://kps-partner.at/wp-content/plugins/the-events-calendar/src/resources/images/tribe-loading.gif)
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Frist Fälligkeit: EU-OSS Meldung 1. Quartal
30. April
|Wiederkehrende Veranstaltung (Alle anzeigen)
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 30. Tag im April um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.
Immer am 30.04. jedes Jahr ist die Abgabe und Zahlung Ihrer EU-OSS Meldung für das 1. Quartal fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!