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Frist Fälligkeit: EU-OSS Meldung 1. Quartal

30. April

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Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 30. Tag im April um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.

Immer am 30.04. jedes Jahr ist die Abgabe und  Zahlung Ihrer EU-OSS Meldung für das 1. Quartal fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!

Details

Datum:
30. April
Veranstaltungskategorie: