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Frist Fälligkeit: EU-OSS Meldung 1. Quartal
30. April 2023
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Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 30. Tag im April um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.
Immer am 30.04. jedes Jahr ist die Abgabe und Zahlung Ihrer EU-OSS Meldung für das 1. Quartal fällig.
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