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Antrag auf Bildung oder Erweiterung einer Unternehmensgruppe
31. Dezember 2020
bei Bilanzstichtag 31.12.
Für die Bildung oder Erweiterung einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG ist der Gruppenantrag nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres des neu einzubeziehenden Gruppenmitgliedes zu unterfertigen und innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt einzubringen. Zum Nachweis der rechtzeitigen Unterfertigung ist es in der Praxis empfehlenswert, den ordnungsgemäß unterfertigten Gruppenantrag bereits vor Ende des entsprechenden Wirtschaftsjahres des neuen Gruppenmitglieds oder der neuen Unternehmensgruppe an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Gruppenmitglieds ist, dass die finanzielle Verbindung während des gesamten Wirtschaftsjahres gegeben war.
