- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Achtung: Fälligkeit Vorauszahlung Sozialversicherung für das 2. Quartal
31. Mai
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 31. Tag im Mai um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.
Immer am 31.05. jedes Jahr ist die Vorauszahlung Ihrer Sozialversicherung für das 2. Quartal fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!