
Achtung: Fristende Vorauszahlung Sozialversicherung 1. Quartal
Eine Veranstaltung alle 1 Jahr(e) am 28. Tag im Februar um 00:00 Uhr und sich unbegrenzt wiederholt.
Immer am 28.02. jedes Jahr ist die Zahlung Ihrer Sozialversicherung für das 1. Quartal fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!