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Achtung: Fälligkeit Umsatzsteuer

15. Januar 2022

Jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats ist die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Beispiel: Umsatzsteuer Jänner ist am 15. März fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!

Details

Datum:
15. Januar 2022