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Abgabe der Mitteilung zur länderbezogenen Berichterstattung gemäß § 4 Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG)
31. Dezember 2020
Bis 31.12. des Geschäftsjahres hat die Mitteilung ans Finanzamt zu erfolgen, wer oberste bzw. vertretende Muttergesellschaft ist, d.h. welche Geschäftseinheit den länderbezogenen Bericht für den Konzern erstellt.
Wer? Gilt für jede österreichische Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe mit einem konsolidierten Gesamtumsatz der Unternehmensgruppe > 750 Mio Euro im vorangegangenen Wirtschaftsjahr.
Wie? über FINON (Weitere Services / Weiter Funktionen / Mitteilung VPDG)
