Cider und Perlwein sind Urprodukte – Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen möglich

Das Bundesministerium für Finanzen stellt klar: Perlwein(Frizzante) und Zider (Cidre, Cider) sind ein Urprodukt.

Definition Perlwein

Perlwein (Frizzante) sind alkoholische Getränke aus Trauben oder Obst, welche in geschlossenen Behältnissen einen Kohlensäuredruck von mindestens 1 Bar bis höchstens 2,5 Bar bei 20° aufweisen.

Definition Zider

Zider (Cidre, Cider) ist ein alkoholisches Getränk aus einem Gemenge von Fruchtsaft und Obstwein, derselben Obstartgruppe, mit einem Kohlensäureüberdruck von höchstens 2,5 bar bei 20°.

Aufgrund des Umstandes, dass Zider (Cidre, Cider) somit Perlwein vergleichbar und zudem ein Gemisch von Urprodukten darstellt, ist auch Zider (Cidre, Cider) als Urprodukt zu werten.

Sozialversicherungspflicht bisher

Einnahmen aus der Produktion von Perlwein (Frizzante) und Cider waren in der Vergangenheit bei der Sozialversicherung der Bauern als Nebentätigkeit zu melden. Bemessungsgrundlage für die Versicherung waren 30 % der Bruttoeinnahmen. Davon wurden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet und vorgeschrieben.

Sozialversicherungspflicht ab jetzt

Eine Meldung der Nebentätigkeit aus der Produktion von Perlwein (Frizzante) und Zider (Cidre, Cider) kann unterbleiben. Diese Einnahmen unterliegen nicht mehr der Sozialversicherungspflicht!!

Rückerstattung der Beiträge der letzten fünf Jahre

Der Versicherte hat ab sofort die Möglichkeit bei der Sozialversicherung der Bauern einen Antrag zu stellen, um für die letzten fünf Jahre die Sozialversicherungsbeiträge aus dieser Nebentätigkeit rückerstattet zu bekommen.

Die Sozialversicherung der Bauern wird von sich aus nicht tätig. Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.