Vorsicht bei der Auswahl Ihres \“Steuerberaters\“!

Wenn Sie unsere Newsletter erhalten, dann haben Sie bereits den richtigen Steuerberater gewählt! 🙂

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie informieren, dass mitunter Personen als Steuerberater auftreten, die das gar nicht sind.

Die Ermittler der Steuerfahndung haben vermehrt Fälle der Abgabenhinterziehung aufgedeckt, in denen sich Abgabenpflichtige einem vermeintlichen „Steuerberater“ anvertrauten. In den meisten Fällen sind die Betroffenen über Empfehlungen im Freundes- und Bekanntenkreis auf die Dienste dieser „Steuerberater“ aufmerksam gemacht worden. Im nächsten Schritt wurden dem „Steuerberater“ die Zugangsdaten des Finanz Online Portals anvertraut, damit dieser mit der Einreichung der Einkommensteuererklärungen/Arbeitnehmerveranlagungen der Abgabenpflichtigen beginnen konnte. Durch falsche Angaben in der Steuererklärung erzielen solche „Steuerberater“ hohe Rückzahlungssummen, von denen sie einen beachtlichen Teil als „Honorar“ von den Abgabepflichtigen einfordern.

Die Folgen für Sie könnten sein

Es kommt zu einer Nachzahlung an Einkommensteuer auf Basis des Differenzbetrages zwischen den Angaben im Erstbescheid und den tatsächlichen Ausgaben.

Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung bis hin zur gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung.

Folgende Indizien können darauf hinweisen, dass es sich um einen „falschen Steuerberater“ handelt

  • Zu Beginn des Auftragsverhältnisses wurden keine Auftragsbestätigung und Vollmacht gezeichnet.
  • Der „Steuerberater“ verlangt Ihre Zugangsdaten für das Finanz Online Portal. Von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder angelobte Steuerberater haben eigene Zugänge für das Portal.
  • Sie finden den „Steuerberater“ nicht in der Liste der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
  • Es werden Ihnen keine schriftlichen Honorarnoten gelegt.
  • Sie haben den „Steuerberater“ noch nie gesehen, weil beispielsweise der Kontakt über Dritte erfolgt.
  • Der „Steuerberater“ verfügt über kein entsprechendes Internetauftreten und keinen Kanzleisitz.
  • Die Bezahlung des „Honorars“ erfolgt in bar und die Übergabe des Geldes findet an öffentlichen Orten statt.

Haben Sie nun die Vermutung, dass Sie an einen „falschen Steuerberater“ geraten sind oder hat die Steuerfahndung sie bereits aufgefordert Stellung zu beziehen und sie eines Finanzvergehens beschuldigt?

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Dann wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen gerne und begleiten Sie durch das Finanzstrafverfahren.