Gestern Abend hat der Voranmeldezeitraum für den Energiekostenzuschuss II begonnen. Wie schon bei den Energiekostenzuschüssen im Jahr 2022 ist die Voranmeldung eine unbedingte Voraussetzung für die nachfolgende Antragsstellung.

Verpassen Sie daher keinesfalls den Vormeldezeitraum bis zum 2. November 2023!

Welche Energiekosten werden 2023 wie hoch gefördert?

Vorbehaltlich der bis dato noch nicht vorliegenden Richtlinie und der ausständigen Genehmigung der EU-Kommission ist der Energiekostenzuschuss II wie schon der Energiekostenzuschuss I als Stufenmodell konzipiert. In Förderstufe 1, welche für Förderungen zwischen EUR 3.000 und EUR 2.000.000 relevant ist, sollen in 2023 60% der Mehrkosten im Vergleich zum Referenzzeitraum 2021 gefördert. Dies entspricht einer Verdoppelung der Förderhöhe im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 2022 (Förderhöhe 30% der Mehrkosten). Auch die Energiearten wurden ausgedehnt, sodass in Stufe 1 neben Strom, Erdgas, Treibstoff sowie Wärme / Kälte nun auch Heizöl und Holpellets oder Hackschnitzel gefördert werden sollen. Erfreulich ist weiters hervorzuheben, dass in Stufe 1 und 2 im Vergleich zu 2022 das Kriterium der Energieintensität von 3% als Fördervoraussetzung wegfallen soll.

Verschärfungen soll es dagegen in Bezug auf zukünftige Gewinnausschüttungen geben. Wie diese Beschränkungen ausgestaltet sein werden, lässt sich aus den aktuellen Informationen noch nicht entnehmen. Wir informieren Sie über die Details, sobald die Richtlinie vorliegt.

Was ist aktuell bereits zu tun?
  • Voranmeldung:
    • Von 16. Oktober 2023 bis 2. November 2023 läuft der Voranmeldezeitraum für den Energiekostenzuschuss II. Ohne Voranmeldung ist eine spätere Antragsstellung nicht möglich. Wie schon beim Energiekostenzuschuss 2022 gilt wieder das „first-come-first-serve-Prinzip“. Der Zeitpunkt der Voranmeldung entscheidet über nachfolgende Zeitfenster für die Antragsstellung: Je früher die Voranmeldung desto früher die Antragsstellung.
    • Der Energiekostenzuschuss gliedert sich in zwei Förderungsperioden. Förderungsperiode 1 läuft von 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023, Förderungsperiode 2 von 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.

Die aktuelle Voranmeldung gilt bereits für beide Förderperioden.

    • Die Voranmeldung ist unter folgendem Link möglich: Fördermanager 2.0 – © aws – 2023
    • Für die Voranmeldung sind noch keine Zugangsdaten zum Fördermanager erforderlich. Folgende Informationen sollten Sie jedoch parat haben:

Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer sowie die Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person, eine maßgebliche E-Mail Adresse.

Eine weitere Person kann berechtigt werden. Laut FAQ des aws könnte weiters gegebenenfalls die KUR-Kennziffer bereits bei der Voranmeldung erforderlich sein.

  • Datenvorbereitung für die nachfolgende Antragsstellung:

Nach den aktuellen Informationen des aws sollen die Antragszeiträume für die erste Förderperiode 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023 ab 9. November 2023 beginnen. Um gut vorbereitet zu sein und den Antrag möglich rasch einbringen zu können, empfiehlt es sich bereits jetzt, mit der Einholung oder Aufbereitung der Energiedaten für den Förderzeitraum zu beginnen. Dies betrifft insbesondere den Energieverbrauch in kWh und die verrechneten oder vereinbarten Energieverbrauchspreise. Sollten Sie in 2022 noch keine Energiekostenzuschüsse beantragt haben oder nun auch die zusätzlichen förderbaren Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel) in die Zuschussberechnung inkludieren, sind auch noch die Daten des Referenzzeitraumes 2021 vorzubereiten.

Wie können wir Sie dabei unterstützen?

Sehr gerne unterstützen wir Sie auch beim Energiekostenzuschuss II, sowohl bei der Voranmeldung, als auch bei der Antragsstellung und Bestätigung.

  • Unterstützung bei der Voranmeldung:

Die gute Nachricht: Anders als beim letzten Energiekostenzuschuss für das vierte Quartal 2022 dürfen wir laut den aktuell vorliegenden FAQ des aws (Veröffentlichungsstand 17.10.2023) die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2023 für Sie durchführen, sofern Sie uns die Befugnis dafür gewähren. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie eine Voranmeldung durch uns wünschen.

Falls Sie sich selbst voranmelden aber unsere Unterstützung bei der Antragsstellung wünschen, können Sie uns wieder als „weitere Person“ mit der E-Mail Adresse energiekostenzuschuss@kps-partner.at berechtigen.

  • Unterstützung bei der Antragsstellung:

Im Rahmen der Antragsstellung bieten wir Ihnen an, die vorliegenden Energiedaten aufzubereiten, die erforderlichen Berechnungen durchzuführen und den Antrag über den Fördermanager einzureichen.

  • Bestätigung des Wirtschaftsprüfers:

Selbstverständlich führen wir auch die für die Bestätigung eines Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers erforderlichen Prüfungshandlungen durch, um Ihnen den Bericht mit den richtliniengemäßen Feststellungen aushändigen zu dürfen.