Update: Die wichtigsten Neuerungen zum Fixkostenzuschuss & KPS Webinar

Am 25.6.2020 wurden zahlreiche Änderungen und Klarstellungen im Zusammenhang mit dem Fixkostenzuschuss vorgestellt. Wir geben einen Überblick über ausgewählte Neuerungen und deren Auswirkungen für Ihr Unternehmen:

Geschäftsführerbezüge & kalkulatorischer Unternehmerlohn

Geschäftsführerbezüge als Fixkosten ansetzbar

Eine positive Klarstellung gibt es im Zusammenhang mit Geschäftsführerbezügen von wesentlich (>25%) beteiligten Gesellschafter Geschäftsführern. Diese Geschäftsführerbezüge können als sonstige vertragliche Verpflichtungen berücksichtigt werden. Die geltenden Begrenzungen beim kalkulatorischen Unternehmerlohn (maximal EUR 2.666,66 pro Monat) kommen auch bei Geschäftsführerbezügen zur Anwendung.

Kalkulatorischer Unternehmerlohn für mehrere Gesellschafter einer Personengesellschaft ist möglich

Der kalkulatorische Unternehmerlohn in Höhe von mindestens EUR 666,66 bis maximal EUR 2.666,66 kann für jeden Gesellschafter einer Personengesellschaft angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Gesellschafter kein kapitalistischer Mitunternehmer ist.

Mindesthöhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns beträgt immer EUR 666,66

Der ansatzfähige kalkulatorische Unternehmerlohn beträgt auch im Fall von hohen Nebeneinkünften oder Verlusten in jedem Fall zumindest EUR 666,66.

Sonstige Neuerungen und Informationen zu förderfähigen Fixkosten

Auslegung des Fixkostenbegriffs

Der Fixkostenbegriff ist nach einem ertragsteuerlichen Verständnis zu definieren. Daher sind auch steuerliche Abzugsverbote für die Berechnung der Höhe der Fixkosten relevant.

Operating-Leasing-Verträge zur Gänze als Fixkosten ansetzbar

Eine wesentliche Neuerung gibt es auch im Zusammenhang mit Operating-Leasing-Verträgen. Bei derartigen Verträgen sind nicht nur die Finanzierungskosten, sondern sämtliche Aufwendungen abzugsfähig, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden.

So sind auch KFZ-Leasingraten vom Fixkostenzuschuss inbegriffen, solange ein Operating-Leasing vorliegt. Da die ertragsteuerlichen Aufwendungen maßgeblich sind, müssen Luxustangenten und steuerliche Nutzungsdauern berücksichtigt werden.

Allgemeine Steuerberatungskosten können in voller Höhe als Fixkosten angesetzt werden

Aufwendungen für die Buchhaltung, Personalverrechnung und den Jahresabschluss sind als sonstige betriebliche Zahlungsverpflichtungen voll ansatzfähig, solange sie die allgemeinen Kriterien erfüllen.

Die EUR 500,00 Grenze gilt nur für die Kosten für die Leistungen im Zusammenhang mit der Antragstellung für den Fixkostenzuschuss anfallen. Derartige Kosten können nur von Unternehmen geltend gemacht werden, deren Zuschuss EUR 12.000 nicht übersteigt.

Maßnahmen im Zusammenhang mit den Auflagen der Wiedereröffnung sind förderbare Fixkosten

Sofern Umbauten für die Weiterführung des Betriebes unabdingbar sind, liegen förderbare Fixkosten vor. Das gleiche gilt auch für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Mund-Nasen-Schutzmasken und Desinfektionsmittel.

Mietzahlungen im Sonderbetriebsvermögen von Personengesellschaften sind keine Fixkosten

Eine wesentliche Änderung im Vergleich zu der letzten Fassung ist, dass Mietzahlungen im Sonderbetriebsvermögen von Personengesellschaften – aufgrund der ertragsteuerlichen Betrachtung des Fixkostenbegriffs – nicht unter die abzugsfähigen Mietzahlungen fallen.

Nachträgliche Änderungen des Betrachtungszeitraums sind möglich

Entgegen der ersten Informationen ist eine nachträgliche Änderung des Betrachtungszeitraums möglich. Sollte sich nach der ersten Antragstellung herausstellen, dass ein anderer Betrachtungszeitraum günstiger wäre, kann der Antrag (ein einziges Mal) abgeändert werden.

Klarstellung zu Unternehmen in Schwierigkeiten

Bei Vorliegen der Kriterien für Unternehmen in Schwierigkeiten zum 31.12.2019 ist auch für diese Unternehmen ein Antrag auf den Fixkostenzuschuss möglich. Der Fixkostenzuschuss darf in diesen Fällen allerdings (unter Berücksichtigung aller De-minimis-Beihilfen in den letzten drei Steuerjahren) maximal 200.000 betragen.

Liegen die Voraussetzungen für Unternehmen in Schwierigkeiten erst nach dem 31.12.2019 vor, kann trotzdem ein Antrag auf den Fixkostenzuschuss gestellt werden.

ACHTUNG – Ausnahme Insolvenz: Bei einem laufenden Insolvenzverfahren bzw. bei Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen steht jedenfalls kein Fixkostenzuschuss zu.

Kein formeller Zwischenabschluss bei abweichenden Stichtagen

Für die Bestimmung der Kriterien für Unternehmen in Schwierigkeiten muss kein formeller Zwischenabschluss erstellt werden.

Ergebnisabführungsverträge für die Weitergabe eines positiven Ergebnisses sind nicht schädlich

Wenn Ergebnisabführungsverträge bereits vor der Kundmachung der Verordnung zu den Richtlinien bestehen, führt die vertraglich vereinbarte Ergebnisabführung zu keinem Ausschluss vom Fixkostenzuschuss.

Webinar KPS zum Update Fixkostenzuschuss

Wir veranstalten am 16.07.2020 um 16:00 Uhr wieder ein Webinar bei dem wir die Neuerungen zum Fixkostenzuschuss vorstellen und Ihre Fragen beantworten! Melden Sie sich jetzt bei Mirlinda Perzhaku dafür an!

FAZIT

Die neuesten Klarstellungen zum Fixkostenzuschuss haben unabhängig von Ihrer Rechtsform teilweise positive Auswirkungen auf die Höhe Ihres Fixkostenzuschusses. Wir verfolgen die Entwicklungen und stellen sicher, dass Ihr Antrag auf den Fixkostenzuschuss sämtliche förderfähigen Fixkosten enthält und unter Einhaltung der Voraussetzungen ein höchstmöglicher Zuschuss erzielt wird.

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