Umfang der Verrechnungspreisdokumentation Neu

Wie von uns hier berichtet wurde eine verpflichtenden Verrechnungspreisdokumentation, basierend auf dem OECD-Projekt „Base Erosion and Profit Shifting“ (=BEPS), in Österreich nun gesetzlich verankert.

Hier finden Sie eine Übersicht darüber, wer in welchem Umfang betroffen ist, und wann die Verpflichtung jeweils eintritt.

Die Dokumentationsverpflichtung gliedert sich in drei Bereiche:

  1. Länderbezogener Bericht (CbCR)
  2. Master File
  3. Local File

Länderbezogener Bericht (Country-by-Country-Reporting) für Großkonzerne

Der länderbezogene Bericht ist von der obersten Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe, die im vorangegangenen Jahr einen Gruppenumsatz von mindestens 750 Mio Euro (gemäß dem konsolidierten Abschluss) erwirtschaftet hat, zu erstellen. Hat die oberste Muttergesellschaft ihren Sitz im Ausland und kommt dieser Verpflichtung nicht nach, oder besteht keine qualifizierte Vereinbarung mit dem Ansässigkeitsstaat, dann wird eine österreichische Konzerngesellschaft zur „vertretenden Muttergesellschaft“ und muss den Country-by-Country-Report für den Konzern erstellen und an die österreichische Finanzverwaltung übermitteln. Passiert so ein Eintritt einer österreichischen Gesellschaft in die Verpflichtung der ausländischen obersten Muttergesellschaft, stellt das zuständige Finanzamt dies mittels Bescheid fest.

Der länderbezogene Bericht ist unaufgefordert bis spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des jeweiligen Wirtschaftsjahres über FinanzOnline zu übermitteln.

Achtung: jede österreichische Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe für die ein CbC-Reporting zu erstellen ist, hat spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen, welche Konzerngesellschaft als oberste oder vertretende Muttergesellschaft den Bericht für die Unternehmensgruppe übermittelt.

Der länderbezogene Bericht (CbCR) soll der Finanzverwaltung einen Überblick über die weltweite Verteilung der Geschäftstätigkeit, der Erträge und der Steuern von multinationalen Unternehmensgruppen geben und somit als Basis für die Analyse der Verrechnungspreisgestaltung dienen.

In Tabellenform ist zunächst eine Übersicht über die Anteile der Konzern-Umsätze, der Gewinne, der Steuern, des Kapitals, des einbehaltenen Gewinns, der Beschäftigtenzahl und der materiellen Vermögenswerte nach Staaten oder Gebieten darzustellen. Ebenso muss eine Auflistung aller Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe und ihrer wichtigsten Geschäftstätigkeiten erfolgen.

Master File und Local File

Überschreiten die Umsatzerlöse in den beiden Vorjahren jeweils 50 Mio Euro, ist für eine in Österreich ansässige Geschäftseinheit einer multinationalen Gruppe ein Master File (vormals Stammdokumentation) und Local File (vormals landesspezifische Dokumentation) zu erstellen und nach Abgabe der Steuererklärung des jeweiligen Jahres auf Ersuchen des Finanzamtes binnen einer Frist von 30 Tagen an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Inhalt von Master File und Local File wurden im Details mittels Verrechnungspreis-dokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung (VPDG-DV) festgelegt.

Das Master File soll grundsätzliche Informationen zur gesamten Unternehmensgruppe liefern und Details wie den Organisationsaufbau, die Beschreibung der weltweiten Geschäftstätigkeit, eine Dokumentation der immateriellen Werte und der gruppeninternen Finanztätigkeiten sowie der Finanzanlage- und Steuerpositionen enthalten.

Das Local File umfasst eine Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit, die Dokumentation der wesentlichen gruppeninternen Geschäftsvorfälle und Finanzinformationen. Dabei sind, betreffend aller gruppeninternen Geschäftsvorfälle, die jeweiligen Vereinbarungen sowie sämtliche Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge offen zu legen. Eine Vergleichbarkeits- und Funktionsanalyse soll die angewandte Verrechnungspreismethode plausibel machen und (im besten Fall) zeigen, dass die im Konzern verrechneten Preise nach dem Fremdvergleichsgrundsatz (arm’s length principle) kalkuliert wurden und die konzerninterne Geschäfte somit zu fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden. Die Finanzinformationen bestehen aus dem (geprüften oder ungeprüften) Jahresabschluss der Gesellschaft, einer Verknüpfung der Daten aus dem Jahresabschluss mit den durchgeführten Analysen und Details zu den verwendeten Vergleichsgrößen.

Auf den Punkt gebracht

Das nun beschlossene Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) sieht ein dreiteiliges Dokumentationsmodell für österreichische Unternehmen, welche Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe sind, vor.

Master File und Local File sind von allen Konzerngesellschaften zu erstellen, wenn die Umsätze des Unternehmens in beiden vorangegangenen Jahren jeweils 50 Mio Euro übersteigen. Die Übermittlung an das Finanzamt hat, nach Abgabe der Steuererklärung, auf Verlangen, innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen.

  • Obwohl die Verpflichtung zur Abgabe des länderbezogenen Berichts (CbCR) grundsätzlich nur die oberste (in vielen Fällen) ausländische Muttergesellschaft von Großkonzernen mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio Euro im Vorjahr trifft, kann die österreichische Finanzverwaltung mittels Bescheid auch eine vertretende inländische Geschäftseinheit zur Abgabe für den gesamten Konzern verpflichten.
  • Neu ist eine Meldeverpflichtung für alle inländischen Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe für die ein CbC-Reporting zu erstellen ist. Dem zuständigen Finanzamt ist spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres mitzuteilen, welche Konzerngesellschaft als oberste (oder vertretende) Muttergesellschaft den Bericht für die Unternehmensgruppe übermittelt.

KPS Tipp

Wir empfehlen allen Tochterunternehmen von Großkonzernen mit Sitz der obersten Muttergesellschaft im Ausland, rasch zu klären, ob die Muttergesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat zur Vorlage eines CbC-Reporting verpflichtet ist und ob das jeweilige Land eine Vereinbarung zum Datenaustausch unterzeichnet hat, um der Meldepflicht in Österreich für Wirtschaftsjahre 2016 bis 31.12.2016 rechtzeitig nachkommen zu können.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei der Abklärung, ob und in welchem Umfang eine Dokumentationspflicht für Ihr Unternehmen besteht, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne bei einer ersten Einschätzung und stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Thema Verrechnungspreisdokumentation gerne zur Verfügung.