Überweisung an das Finanzamt – Änderungen ab 2016

Ab Februar 2016 gibt es bankenseitig keine gescannten Beilagen mehr zum Kontoauszug. Das Finanzamt erhält somit keine Informationen mehr, welche auf Papier-Erlagscheinen vermerkt sind. Nur mehr im Online-Banking eingetragene Verrechnungsweisungen (Widmung der Zahlung nach Abgabenart und Zeitraum) sind für das Finanzamt ersichtlich.

Die BAO schreibt daher seit 01.01.2016 Elektronic-Banking als verpflichtende Zahlungsart vor, sofern dies für den Steuerpflichtigen zumutbar ist. Bankinstitute bieten daher nun mehr eine eigene Überweisungsart für Zahlungen an den Fiskus, nämlich die Finanzamtszahlung an. Alternativ steht über FinanzOnline das eps-Verfahren („e-payment standard“) zur Verfügung, bei welchem Abgabenart, Steuernummer und Betrag automatisch ins Online-Banking der eigenen Bank übernommen werden.

Achten Sie besonders im Falle von Abgabenrückständen, Zahlungserleichterungen, aber auch bei der Zahlung von Lohnabgaben auf die korrekte Widmung, um unangenehme Überraschungen, insbesondere die Vorschreibung von Säumniszuschlägen, zu vermeiden.