Tipps zum Jahresanfang

Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen wertvolle Tipps für das neue Jahr mitgeben.

Registrierkassa Jahresbeleg

Bitte vergessen Sie nicht den Jahresbeleg Ihrer Registrierkassa bis zum 15.02.2024 an das Finanzamt zu übermitteln. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Aufbewahrungsfristen

Mit Ablauf 2023 können Belege des Jahres 2016 in der Regel vernichtet werden. Hier noch eine Übersicht mit den wichtigsten Aufbewahrungsfristen:

  • Buchhaltungsunterlagen: 7 Jahre
  • Belege/Rechnungen: 7 Jahre
  • Unterlagen iZm Grundstücken gem. Umsatzsteuergesetz: 22 Jahre
  • Unterlagen iZm mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für den-One-Stopp-Shop (OSS) in Anspruch genommen wird: 10 Jahre
  • Aufzeichnungen von Plattformen iZm der Plattformhaftung: 10 Jahre

COVID-19 Unterstützungen:

  • AWS Investitionsprämie: 10 Jahre
  • Kurzarbeitsbeihilfe: 10 Jahre
  • Härtefallfonds: 7 Jahre; Phase 1: 10 Jahre
  • Fixkostenzuschuss I; 800.000: 7 Jahre
  • Ausfallsbonus I, II; III: 7 Jahre
  • Verlustersatz: 7 Jahre
  • Energiekostenzuschuss: 10 Jahre
Sozialversicherungs- und Steuervorauszahlungen planen

Die Anspruchszinsen beim Finanzamt sind weiter angestiegen (auf 5,88 %). Es ist zu empfehlen die Vorauszahlungen 2024 (Einkommensteuer und Körperschaftsteuer) entsprechend zu optimieren, damit keine Anspruchszinsen anfallen. Die Vorauszahlungen können bis 30.09.2024 angepasst werden.

Ebenfalls sollten die laufenden Sozialversicherungsvorauszahlungen entsprechend angepasst werden.

Kleinunternehmerregelung

Bei Überschreiten der EUR 35.000,00 Umsatzgrenze müssen Sie entsprechenden Vorkehrungen treffen (Rechnungslegung umstellen, ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, etc.). Bei Wechsel von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmeregelung ist eine allfällige Vorsteuerberichtigung zu prüfen. Weiters ist zu prüfen, ob es sinnvoll ist, in die Kleinunternehmerregelung zu wechseln. Widerrufsfrist 31.01.2024.

Airbnb, booking.com und Co.

Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG, DAC 7) wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 ins österreichische Recht übernommen und hat zum Ziel, die Informationslage der Finanzverwaltung zu verbessern.

Seit 01.01.2023 sind Digitale Plattformen (z.B. Willhaben, Airbnb, booking.com, etc.) verpflichtet verschiede Informationen an das Finanzamt zu melden. Insbesondere werden Umsatzzahlen, etc. eingemeldet. Eine korrekte Besteuerung dieser Tätigkeiten kann durch das Finanzamt demnach leicht überprüft werden.

Sachbezüge KFZ

In den letzten Finanzanzamtprüfen haben sich vermehrt Situationen ergeben, in denen Kfz-Sachbezüge im Fokus der Prüfer standen. Es ist daher ratsam, dass Sie sich Ihre derzeitige Regelung bezüglich der Kfz-Nutzung genau anschauen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen steuerlichen Bestimmungen entspricht.

Um etwaige Unstimmigkeiten zu vermeiden und sich bestmöglich auf mögliche Prüfungen vorzubereiten, empfehle wir Ihnen, die Kfz-Sachbezüge im Detail zu überprüfen. Falls Änderungen notwendig sind oder Sie Unsicherheiten haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, um gemeinsam die beste Lösung für Ihre steuerliche Situation zu finden.

Gerne können Sie uns unter office@kps-partner.at oder telefonisch unter +43 2236 506220 kontaktieren.

Quelle: Treuhandunion Österreich – KPS als Gesellschafter.