Tierärzte: Der Weg zur eigenen Praxis

Unsere Tipps für den optimalen Start in die Selbständigkeit

Ist Ihr Ziel für das Jahr 2020 die Eröffnung einer eigenen Tierarzt Praxis?

Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen rund um den Start in Ihre Selbständigkeit – Finanzierung, Sozialversicherung, Steuern und Registrierkasse.

Zusammenarbeit – Einzelkämpfer oder Gruppenpraxis?

Im ersten Schritt müssen Sie überlegen, ob Sie Ihre Praxis alleine oder mit anderen Tierärzten gemeinsam betreiben wollen.

Von dieser Entscheidung hängt auch die Wahl der Rechtsform ab in der Sie Ihre Praxis künftig betreiben.

Gerade wenn Sie planen, sich mit einem Berufskollegen oder einer Berufskollegin selbständig zu machen, sind im Vorfeld wichtige Fragen rund um Zusammenarbeit, Einsatz von finanziellen Mitteln und Arbeitszeit sowie Gewinnverteilung zu klären, damit die Zusammenarbeit langfristig erfolgreich verläuft. Eine Möglichkeit ist selbstverständlich auch, in eine bestehende Struktur als neuer Partner einzusteigen.

Eine Möglichkeit ist selbstverständlich auch, in eine bestehende Struktur als neuer Partner einzusteigen.

Standort

Ein wesentliches Erfolgskriterium für Ihre Selbständigkeit und daher eine der wichtigsten Entscheidungen vor Beginn, ist die Wahl eines geeigneten Standorts für Ihre Praxis.

Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen:

  • Planen Sie eine bereits eingeführte Praxis zu übernehmen oder wollen Sie Ihre Tätigkeit von Beginn an neu aufbauen?
  • Welche Anforderungen ergeben sich an die Praxis hinsichtlich Größe, Ausstattung und Raumaufteilung?
  • Welches Angebot an Tierarztpraxen besteht in der Region bereits?
  • Welche Investitionen sind mit der Praxis verbunden?

Alternativ kann auch ohne eigene Praxis eine selbständige Tätigkeit erfolgen. So können Sie als Spezialist beispielsweise auch mit mehreren Tierärzten zusammenarbeiten.

Finanzierung und Businessplan

Ist ein geeigneter Standort gefunden stellt sich die Frage der Finanzierung.

Zusätzlich zu Ihren eigenen Ersparnissen sind auch Kredit- und Leasingfinanzierungen sowie Förderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Neben einmaligen Kosten wie der Ablöse bei Übernahme einer bestehenden Praxis oder Investitionen in Ausstattung und Geräte einer neuen Praxis, müssen auch die laufenden Kosten bei der Planung berücksichtigt werden ( z.B.: Miete Betriebskosten, Geräteleasing, Personalkosten)

Wie hoch die einmalige und laufende Belastung sein darf, hängt von Ihrer Kapitalausstattung zu Beginn sowie den geplanten monatlichen Erlösen ab.

Die Übersicht der Einnahmen und Ausgaben werden in einem „Businessplan“ zusammengefasst.

Der Businessplan gibt Ihnen Aufschluss darüber, ob die geplanten Erlöse ausreichen um die laufenden Ausgaben zu bezahlen und einen Gewinn zu erzielen.

Neben der „Erfolgsrechnung“ (Gewinn- und Verlustrechnung) ist vor allem die Liquiditätsplanung für Sie von entscheidender Bedeutung. Nicht alle Zahlungen die Sie leisten sind auch gleichzeitig „Betriebsausgaben“ für die „Erfolgsplanung“.

In der Liquiditätsplanung werden auch Zahlungen berücksichtigt, die keine „Ausgaben“ in der Gewinn- und Verlustrechnung darstellen wie

  • Einkommensteuer,
  • Ihr Unternehmerlohn und
  • Kredittilgungen.

Wichtig ist ausreichend liquide Reserven für Steuer und Sozialversicherung zu schaffen!

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung für selbständige Tierärzte bietet unterschiedliche Optionsmöglichkeiten.

Während die Pensionsversicherung über die gewerbliche Sozialversicherung erfolgt und die Belastung mit (derzeit!) 18,5 % der Beitragsgrundlage fix ist, gibt es in der Krankenversicherung drei Varianten:

  • Selbstversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
  • Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse
  • Gruppenkrankenversicherung

Die Versicherungen unterscheiden sich in den angebotenen Leistungen, einem möglichen Selbstbehalt sowie der Beitragsbemessung.

Die Wahl der optimalen Krankenversicherung hängt dabei insbesondere von Ihren Erwartungen an die Krankenversicherung und von persönlichen Faktoren ab und sollte daher im Vorfeld individuell auf Ihre Bedürfnisse hin analysiert und berechnet werden.

Registrierkasse und Belegerteilung

Übersteigen Ihre Umsätze innerhalb eines Kalenderjahres EUR 15.000 und werden davon mehr als EUR 7.500 bar erzielt, sind Sie verpflichtet, Ihre Barumsätze mittels Registrierkasse einzeln zu erfassen.

Bei Führung einer eigenen Praxis unterliegen Tierärzte somit in der Regel der Registrierkassenpflicht.

Auch bei Hausbesuchen müssen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Registrierkasse beachtet werden. Dabei gibt es eine zeitliche Erleichterung da diese „mobilen Umsätze“ erst bei Rückkehr in die Ordination erfasst werden müssen.

Wir empfehlen die Wahl eines branchenspezifischen Kassensystems, das auch die Möglichkeit zur Erfassung der mobilen Umsätze bietet und im Idealfall mit der Kundenkartei verknüpft ist.

Ein gutes System erspart Ihnen viel Zeit und sichert Sie auch für etwaige Überprüfungen durch die Finanz ab.

Steuerbelastung und Rechtsform – Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer

Die optimale Rechtsform für Ihre Tätigkeit ist im Einzelfall zu prüfen – hier sind unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen:

  • Investitionsvolumen
  • Finanzierung
  • Einzelpraxis/Gruppenpraxis
  • Planungsrechnung (voraussichtliche Umsatzerlöse)
  • Sonstigen Einkünfte

Die Steuerbelastung im Rahmen Ihrer selbständigen Tätigkeit ist abhängig von der gewählten Rechtsform.

Obwohl sich in der Praxis die meisten Tierärzte für eine Tätigkeit als Einzelunternehmer entscheiden, steht auch die Rechtsform der GmbH zur Auswahl.

Einzelunternehmer Personengesellschaft

Führen Sie Ihre Praxis als Einzelunternehmer so wird Ihr Gewinn mit Einkommensteuer belastet.

Im Rahmen einer Personengesellschaft wird der erwirtschaftete Gewinn – abhängig von den Beteiligungsverhältnissen und den Regelungen zur Gewinnverteilung – zwischen den Beteiligten aufgeteilt und der jeweilige Gewinnanteil bei den einzelnen Personen der Einkommensteuer unterzogen. Der Steuersatz ist dabei progressiv – je höher der Gewinn, desto höher der Steuersatz.

GmbH

Wird eine GmbH gegründet, so unterliegt der erzielte Gewinn der GmbH der Körperschaftsteuer in Höhe von derzeit 25 %. Eine Ausschüttung des verbleibenden Gewinns an Sie als Gesellschafter unterliegt der Kapitalertragsteuer von derzeit 27,5 %. Ihre eigenen Bezüge für die Tätigkeit in der GmbH stellen eine selbständige Tätigkeit dar (wenn Ihre Beteiligung > 25% beträgt) und unterliegen wiederum der Einkommensteuer. Diese Bezüge vermindern gleichzeitig das zu versteuernde Ergebnis der GmbH.

Umsatzsteuer

Als Tierarzt unterliegen Sie – im Gegensatz zu Humanmedizinern – mit Ihren Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuer.

Die Höhe des Steuersatzes ist abhängig von der erbrachten Leistung!

  • Der Steuersatz für die tierärztliche Behandlung liegt bei 20%.
  • Wenn Medikamente außerhalb einer Heilbehandlung verkauft werden kommt ein Steuersatz von 10% zur Anwendung.

Eine Ausnahme von der Umsatzsteuer ist nur vorgesehen, wenn Sie mit Ihrer Tätigkeit eine bestimmte Umsatzgrenze („Kleinunternehmergrenze“) nicht überschreiten. Durch die Steuerreform wurde diese Umsatzgrenze von TEUR 30 auf TEUR 35 (netto) pro Jahr angehoben.

Unsere Einladung an Sie!

Sehr gerne laden wir Sie zu einem unverbindlichen Gespräch bei uns in der Kanzlei ein.

Wir besprechen gemeinsam, wie wir Sie am Weg in die Selbständigkeit am Besten unterstützen können und entwickeln Ihre persönliche Meilensteinplanung.

Dabei stellen wir sicher, dass Ihre Selbständigkeit von Anfang an optimal geplant ist und geben Ihnen Tipps rund um steuerliche Optimierung und Gestaltung.

Jetzt Termin vereinbaren!

Hier gelangen Sie zum Fachbereich für freie Berufe.

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