Steuerreform – Einkommensteuersätze und Änderungen für Dienstnehmer

Lohn- und Einkommensteuertarif

Der Einkommensteuertarif soll wie folgt angepasst werden:

Tarifstufen bis 2015 Tarifstufen neu ab 2016
Über Bis Steuersatz
0 € 11.000 € 0 % 0 € 11.000 € 0 %
11.000 € 25.000 € 36,5 % 11.000 € 18.000 € 25 %
25.000 € 60.000 € 43,2 % 18.000 € 31.000 € 35 %
Über 60.000 € 60.000 € 50 % 31.000 € 60.000 € 42 %
60.000 € 90.000 € 48 %
90.000 € 1 Mio. € 50 %
1 Mio. € 55 %

Ein Dienstnehmer mit einem Bruttobezug iHv 1.500 € erspart sich jährlich rd. 480 € an Lohnsteuer, ein Dienstnehmer mit einem Bruttobezug iHv 3.000 € rd. 1.315 €.

Ihre persönliche Steuerersparnis können Sie unter http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner_Entlastungsrechner.html errechnen.

Absetzbeträge und Entlastung von Kleinstverdienenden und Kleinstpensionen

Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Der Verkehrsabsetzbetrag von derzeit € 345,00 wird ab 2016 auf € 400,00 erhöht. Zusätzlich wird für geringverdienende Pendler der Pendlerzuschlag erhöht. Arbeitnehmer, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Steuer bezahlen, sollen eine Gutschrift von 50%, maximal € 400,00 jährlich auf die Sozialversicherungsbeiträge erhalten.

Für Pensionisten ist ebenfalls eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis 110 € jährlich vorgesehen.

Kinderfreibetrag und Familienbeihilfe

Der Kinderfreibetrag soll von derzeit € 220,00 auf € 440,00 hinaufgesetzt werden.

In Zukunft ist bei Neugeborenen kein Antrag auf Familienbeihilfe mehr notwendig. Die Familienbeihilfe soll ohne Antrag gewährt werden. Die Familienbeihilfe wird seit 01.07.2014 schrittweise bis zum Jahr 2018 erhöht.

Dienstautos – Sachbezug für Privatnutzung

Der derzeitige volle Sachbezug von 1,5 % soll ab 2016 für Firmenfahrzeuge, die mehr als 120g CO2 Ausstoß aufweisen, auf 2% erhöht werden. Es ist anzunehmen, dass für diese Fahrzeuge auch der halbe Sachbezug von derzeit 0,75% auf 1 % hinaufgesetzt wird.

Für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen mit Elektromotor soll der Sachbezug entfallen.

Topf-Sonderausgaben

Ab 2016 können Neuverträge für Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) und Kosten und Zinsen für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung nicht mehr abgesetzt werden. Bestehende Verträge sind weiterhin absetzbar, aber maximal 5 Jahre.

Angebliche Vereinfachung

Die Bundesregierung plant, im Bereich der Sozialversicherung die Beitragsgruppen wesentlich zu verringern. Die Bemessungsgrundlagen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sollen angeglichen werden. Des Weiteren sollen Steuerausnahmen gestrichen werden.

Die Arbeitnehmerveranlagung soll in Zukunft automatisiert werden. Als ersten Schritt sollen die Daten von Spendenorganisationen, Kirchen etc. elektronisch übermittelt und berücksichtigt werden.

Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage

Die Höchstbeitragsgrundlage soll außertourlich um 100 € 2016 erhöht werden.

Senkung von Lohnnebenkosten für Arbeitgeber

Ab dem Jahr 2018 soll der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von derzeit 4,5 % schrittweise gesenkt werden und eine Lohnnebenkostenentlastung für Arbeitgeber bringen.