Steuerfalle Essensgutscheine

Welche Varianten sind wann steuerfrei?

Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an seine nicht im Haushalt aufgenommenen Dienstnehmer zu Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt, sind zur Gänze sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei.

Wann sind Gutscheine abgabenfrei?

Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu Euro 4,40 pro Arbeitstag abgabenfrei, wenn sie am Arbeitsplatz oder einer Gaststätte zu dortigen Konsumation eingelöst werden können.

Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmittel, die der Dienstnehmer nach Hause mitnehmen kann, verwendet werden, sind sie im Wert von Euro 1,10 sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei.

Die Gutscheine können in Papierform oder elektronisch (zB Chipkarte) ausgegeben werden.

Achtung: Pro Tag nur ein Gutschein! Sammeln widerspricht dem Gesetz!

Das Problem der abgabenfreien Essensgutscheine ist, dass das Gesetz sowie die Rechtsprechung verlangen, dass jeden Tag nur ein Gutschein verwendet wird.

Dies entspricht jedoch nicht der Praxis, da die MitarbeiterInnen die Gutscheine oft sammeln, um damit zB den Samstagseinkauf im Supermarkt oder das Sonntagsessen im Restaurant zu bezahlen. Da das Sammeln aber dem Gesetz widerspricht, ist es bereits im Rahmen der von GPLAs (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) zu hohen Abgabennachzahlungen gekommen: Problem ist, dass die Arbeitgeber nicht nachweisen konnten, dass jeweils nur ein Gutschein pro Tag eingelöst wurde.

Barzahlungen

Barzahlungen gegen Vorlage von Rechnungen sind immer abgabenpflichtig.

Nicht abgabenfreie Gutscheine

Neben den Sozialversicherungs- und Mitarbeitervorsorgekassebeiträgen sowie der Lohnsteuer werden bei der Feststellung, dass die Gutscheine nicht abgabenfrei sind, auch Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer) festgesetzt.

Für Fragen steht Ihnen Ihre Personalmanagement-BetreuerIn sehr gerne zur Verfügung.

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