Sachbezug: Auswirkung auf das Krankengeld

Bei längeren Krankenständen ergibt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob Sachbezüge wie z.B. Firmenwagen weiter zu gewähren sind oder nicht. Der Sachbezug hat Auswirkung auf das Krankengeld, welches der Arbeitnehmer von der Gebietskrankenkasse erhält, und kann auch zum Ruhen des Krankgeldes führen. Der Arbeitgeber hat auch für entgeltfreie Zeiten und beim Bezug von Teilentgelt vom Sachbezug die Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer) zu bezahlen.

Firmenfahrzeug

Der am häufigsten gewährte Sachvorteil ist die Privatbenützung eines Firmenfahrzeuges.

Die Rückgabe eines Firmenwagens während des Krankenstandes ist möglich und sollte bereits in der Benützungsvereinbarung geregelt werden.

Auswirkung auf die Höhe des Krankengeldes

Wird das Fahrzeug vom Arbeitnehmer weiter benutzt, dann darf die Höhe des Sachbezuges auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung für das Krankengeld nicht angegeben werden. Wird das Fahrzeug jedoch zurückgegeben, ist der Sachbezug in der Arbeits- und Entgeltbestätigung für das Krankengeld anzusetzen.

Dies bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er von der Gebietskrankenkasse ein niedrigeres Krankengeld erhält, als wenn er das Fahrzeug dem Arbeitgeber zurückgibt.

Ruhen des Krankengeldes

Die Gebietskrankenkasse zahlt dem Arbeitnehmer kein Krankengeld aus, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber mehr als 50% Anspruch der vollen Geld- und Sachbezüge erhält.

Erhält der Arbeitnehmer 50% Geldbezug und wird zusätzlich der volle Sachbezug angesetzt (z.B. für die Weiterbenützung des PKW’s), dann ruht das Krankengeld solange, bis die Geld- und Sachbezüge zusammen 50% oder weniger betragen.

Fazit

Die negative Auswirkung für den Arbeitnehmer ist, dass er zwar den Firmenwagen während des Krankenstandes benützen darf, aber von der Gebietskrankenkasse kein Krankengeld erhält und vom Arbeitgeber nur Anspruch auf 50% Geldbezüge hat. Zusätzlich hat der Arbeitnehmer durch den Sachbezug noch höhere Abzüge (Sozialversicherung und Lohnsteuer).

Empfehlung

Wir empfehlen eine Vereinbarung über die Rückgabe des Firmenfahrzeuges bei langen Krankenständen abzuschließen.

Vorteile

  • Geringere Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber
  • Ab Anspruch auf 50% Geldbezug: kein Ruhen des Krankengeldes, da kein Sachbezug
  • Arbeitnehmer erhält ein höheres Krankengeld