Registrierkasse: Noch 3 Monate bis zum verpflichtenden Manipulationsschutz

In 5 Schritten zur vollständigen Umsetzung

Mit 1.4.2017 müssen alle im Betrieb eingesetzten Kassensysteme durch Verwendung einer „technischen Sicherheitseinrichtung“ gegen Manipulation geschützt sein. Durch diese Sicherheitseinrichtung werden mithilfe der elektronischen Signaturerstellungseinheit alle Barumsätze fortlaufend verknüpft.

Jeder Beleg, den Sie an Ihren Kunden ausstellen, enthält dann einen maschinenlesbaren Code (z.B. QR Code), der die Manipulationssicherheit Ihrer Registrierkasse bestätigt.

Sowohl die Signaturerstellungseinheit als auch die Registrierkasse selbst sind bis 31.3.2017 beim Finanzamt zu registrieren.

Fahrplan Sicherheitseinrichtung – was ist bis 31.3.2017 zu tun?

1. Erwerb Zertifikat samt Signatur- und Siegelerstellungseinheit

Eine Signaturkarte für Ihre Registrierkasse muss von einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter oder dessen Registrierungsstelle erworben werden. Dies können auch Kassenhändler und -hersteller sein.

2. Kassenupdate

In den meisten Fällen wird noch ein Software-Update für Ihre Kasse vor 1.4.2017 notwendig sein. Durch dieses Update wird Ihre Registrierkasse mit der Signaturkarte verbunden.

TIPP: Wenn Sie bisher noch keine Prämie für den Kauf eines Kassensystems geltend gemacht haben, können Sie für die kostenpflichtige Umrüstung eine Prämie bis zu EUR 200,00 pro Kassensystem geltend machen.

3. Erstellung des Startbelegs

Um die Kassa manipulationssicher in Betrieb zu nehmen, muss ein sogenannter „Startbeleg“ erstellt werden. Beim Startbeleg handelt es sich um den ersten Beleg nach dem Update.

4. Registrierung beim Finanzamt

Nach Erstellung des Startbeleges werden Kassa und Sicherheitseinrichtung beim Finanzamt registriert. Je nach Kassentyp gibt es unterschiedliche Möglichkeiten diese Registrierung vorzunehmen. Wenn Ihre Kassa zum Beispiel über Internetzugang verfügt, können die erforderlichen Daten für die Registrierung meist direkt vom System übermittelt werden. Die Daten können auch über FinanzOnline erfasst werden.

Wichtig ist, dass die Registrierung jedenfalls bis spätestens 31.3.2017 erfolgt!

ACHTUNG: Für alle nach dem 31.3.2017 angeschaffte Registrierkassen gilt eine Frist für die Registrierung von einer Woche ab Erstellung des Startbeleges.

5. Prüfung des Startbelegs

Nach erfolgreicher Registrierung beim Finanzamt muss der Startbeleg noch überprüft werden.

Für die Prüfung kann die Smartphone-App „BMF Belegcheck“ verwendet werden. Sie können diese App kostenlos im iTunes Store oder im Google Play Store downloaden. Die App muss durch einen Authentifizierungscode freigeschaltet werden. Diesen Code können Sie über FinanzOnline anfordern. Mit der App wird via Smartphone der maschinenlesbare Code (QR Code) auf dem Startbeleg eingescannt und automatisch überprüft. Die App liefert dann sofort das Prüfergebnis.

WICHTIG: Je nach Art Ihrer Registrierkassenlösung können einzelne Schritte auch automatisiert durchgeführt werden. Jedenfalls sind die einzelnen Schritte in Abstimmung mit Ihrem Kassentechniker umzusetzen.

UNSER SERVICE

  • Wir setzen uns direkt mit Ihrem Kassenhersteller in Verbindung und finden die für Sie einfachste Lösung
  • Wir übernehmen die Abstimmung und koordinieren den Prozess bis zur Registrierung der Kassa und erfolgreichen Überprüfung des Startbelegs
  • Sollte die Prüfung des Startbelegs ein negatives Ergebnis ausweisen, informieren wir sofort den Kassenhersteller und kümmern uns darum, dass die Fehlerursache rasch behoben wird

Wir benötigen von Ihnen im ersten Schritt nur die Kontaktdaten Ihres Kassenherstellers

Für Ihre Fragen zur Sicherheitseinrichtung sind wir sehr gerne erreichbar!

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