Registrierkasse – Denken Sie an den Jahresbeleg

Mit Ablauf des Kalenderjahres muss zur Gewährleistung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse erstmals der sogenannte Jahresbeleg erstellt und innerhalb der gesetzlichen Frist überprüft werden. Wir fassen die wichtigsten Punkte kurz für Sie zusammen:

Erstellung des Jahresbeleges

Der letzte Registrierkassenbeleg des Monats Dezember (Monatsbeleg) stellt gleichzeitig auch den Jahresbeleg des laufenden Jahres dar. Die Erstellung des Jahresbeleges verläuft somit synchron mit der Erstellung des Monatsbeleges Dezember.

Wichtig: Auch im Falle eines abweichenden Wirtschaftsjahres wird der Jahresbeleg mit 31.12. erstellt.

Aufbewahrung des Jahresbeleges

Der erstellte Jahresbeleg muss nach der Erstellung ausgedruckt und aufbewahrt werden. Wir empfehlen, den Ausdruck in Papierform und als PDF-Datei bzw. Scan aufzubewahren.

Prüfung des Jahresbeleges

Der Jahresbeleg muss bis spätestens 15. Februar des Folgejahres mittels BMF-Belegcheck-App geprüft werden. Die Belegprüfung erfolgt ident zur Belegprüfung beim Startbeleg.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Überprüfung Ihres Jahresbeleges. Wir benötigen dafür nur eine Kopie Ihres Jahresbeleges als Ausdruck auf Papier oder als PDF-Dokument.

Lesen Sie auch unseren Artikel \“Zahlreiche Kassennachschauen durch das Finanzamt\“.

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