Rechtsformwahl nach der Steuerreform 2015/2016

Wie bereits in unserem Artikel Steuerreform – Rechtsformwahl GmbH oder Einzelunternehmen? erläutert, sind zwei wesentliche Änderungen der ab 01.01.2016 wirksamen Steuerreform die Änderungen des Einkommensteuertarifs (§33 EStG) sowie – die zur Gegenfinanzierung getroffene Maßnahme – die Erhöhung der Kapitalertragsteuer.

Bei der Wahl der geeigneten Rechtsform sind als entscheidungsrelevante Kriterien, die durch die zuvor genannten Änderungen maßgeblich beeinflusst werden, unter anderem nachfolgende Punkte anzuführen:

  • Die Höhe des Gewinns sowie die laufende Besteuerung des Gewinns
  • Höhe der „Privatentnahmen“ bzw. des Geschäftsführerbezugs bei der GmbH
  • Höhe für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrags gem. § 10 EStG begünstigten Investitionen

Wie Sie sicher bereits aus den Medien entnehmen konnten, wurde der Einkommensteuertarif ab 01.0.2016 wie folgt angepasst:

Durch die Einführung eines sechsstufigen Tarifs (bisher gab es drei Stufen) kommt es zu einer Entlastung der unteren Einkommensschichten. Ein Jahreseinkommen bis EUR 11.000,00 bleibt steuerfrei, darüber kommen – wie in der obigen Darstellung ersichtlich – Grenzsteuersätze von 25% bis max. 55% zur Anwendung.

Welche Rechtsform ist aber nun am günstigsten?

Wir haben Sie die Steuerbelastungen von GmbH und Einzelunternehmer in Abhängigkeit vom Gewinn gegenüber gestellt. Bei der Ermittlung der Steuerbelastung der GesmbH ist ein jährlicher Geschäftsführerbezug von EUR 80.000 berücksichtigt. Die darauf beim Geschäftsführer anfallende Einkommensteuer ist ebenso berücksichtigt:

Lesen Sie hier mehr zu diesem Thema in unserem Factsheet.

Fazit:

Durch die Steuerreform ist die Besteuerung natürlicher Personen ab 2016 günstiger. Gleichzeitig steigt die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften bei Gewinnausschüttung durch die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25 % auf 27,5 %. Dadurch sind ab 2016 Einzelunternehmen vergleichsweise günstiger besteuert. Kapitalgesellschaften sind bei hohen Gewinnen und bei Thesaurierung des Gewinns im Unternehmen tendenziell attraktiver.

Neben den steuerlichen Aspekten sind bei der Rechtsformwahl auch rechtliche und organisatorische Aspekte entscheidend. Aus diesem Grund erfordert die Wahl der passenden Rechtsform eine individuelle Beratung.

Gerne beraten wir Sie bei der Entscheidung der richtigen Rechtsform, sei es bei Neugründung oder zur Optimierung Ihres bestehenden Unternehmens.