Personalverrechnung: Die Vor-Ort-Anmeldung von Dienstnehmern

Wann und wie können Sie eine Vor-Ort-Anmeldung erstellen?

In manchen Ausnahmesituationen ist eine Voll-Anmeldung eines Dienstnehmers mittels ELDA Datenbank nicht möglich.

Dazu zählen vor allem EDV Probleme oder auch, wenn die zuständige Personalabteilung außerhalb der Öffnungszeiten nicht mehr erreichbar ist.

In diesen Fällen ist eine Vor-Ort-Anmeldung vor Arbeitsantritt per Telefon unter 05 0766 1460, per Fax unter 05 0766 1461 oder mittlerweile auch über die ELDA Handy-App möglich.

Welche Daten benötigen Sie für eine Meldung?

Zu den Mindestangaben gehören unter anderem

  • die Beitragskontonummer des Dienstgebers,
  • Name und Geburtsdatum des Dienstnehmers (wenn bekannt, auch die SV-Nummer),
  • der Beschäftigungsort,
  • Arbeitsantritt und
  • die Dienstnehmergruppe (Arbeiter, Angestellter, Lehrling).

Alle zusätzlichen Angaben müssen binnen sieben Tagen nach dem Beginn der Pflichtversicherung in elektronischer Form (Voll-Anmeldung über ELDA) nachgereicht werden.

Wie ist die Vorgehensweise bei fallweise Beschäftigten?

Für fallweise Beschäftigte gibt es eine eigene Anmeldung (frühere Mindestangabenmeldung für fallweise Beschäftigte) über ELDA oder unter obigen bestimmten Voraussetzungen telefonisch, per Fax oder ELDA App.

Lesen Sie hier über den Zusammenschluss der Gebietskrankenkassen.

Sie haben Fragen zur Anmeldung Ihrer Dienstnehmer? Gerne helfen wir Ihnen hier weiter!

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,140\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-rkm9m9\‘]