Papamonat: Die Gesetzesänderungen ab 1.9.2019

Freistellung für einen Monat anlässlich der Geburt

  • Väter können den Papamonat nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (8 Wochen oder 12 Wochen nach der Geburt bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittgeburten) in Anspruch nehmen.
  • Die Freistellung beginnt frühestens mit dem auf die Geburt des Kindes folgenden Kalendertag.
  • Voraussetzung ist, dass der Vater mit seinem Kind im gemeinsamen Haushalt wohnt.

Bekanntgabe des Papamonats an den Dienstgeber

Beabsichtigt der Arbeitnehmer die Inanspruchnahme des Papamonats, muss er dies spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin dem Arbeitgeber bekanntgeben.

Den Antrittszeitpunkt kann der Arbeitnehmer dann innerhalb des Beschäftigungsverbotes der Mutter frei wählen.
Die Geburt muss dem Arbeitgeber unverzüglich, der Antrittszeitpunkt der Freistellung innerhalb einer Woche mitgeteilt werden.

Wie sieht es mit dem Anspruch auf Fortzahlung während des Papamonats aus?

Der Vater hat keinen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge durch den Arbeitgeber, sondern auf den Familienzeitbonus.

Dieser beträgt EUR 22,60 täglich, also ca EUR 700 € für einen Monat. Dieser Betrag wird bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld des Vaters wieder abgezogen.

Anrechenbarkeit des Papamonats?

Für dienstzeitabhängige Ansprüche (z.B. 6. Urlaubswoche oder Jahressprünge) ist der Papamonat zu berücksichtigen.
Im Zusammenhang mit der Geburt zustehende Dienstfreistellungansprüche (Sonderurlaub wegen der Niederkunft der Frau), auf die der Dienstnehmer aufgrund einer gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder einzelvertraglicher Vorschrift Anspruch hat, werden durch den Papamonat nicht verkürzt.

Kündigungs- und Entlassungsschutz

Der Kündigungs- und Entlassungsschutz beginnt mit der Vorankündigung oder einer späteren Vereinbarung, frühestens jedoch vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin.

Bei Entfall der Vorankündigung aufgrund einer Frühgeburt beginnt er mit der Meldung des Antrittszeitpunkts.

Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet vier Wochen nach dem Ende der Freistellung.
Eine Entlassung kann nur durch Zustimmung des Gerichts ausgesprochen werden.

Ab wann besteht Anspruch auf den Papamonat?

Die gesetzliche Änderung ist mit 1. September 2019 in Kraft getreten und gilt für errechnete Geburtstermine ab 1.12.2019.

Haben Sie Fragen? Ihr Personalmanagementteam steht Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

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