Neue Gesetzgebung fordert Unternehmen zur Transparenz auf: Sicherer Raum für Whistleblower

Wir möchten Sie über das kürzlich in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) informieren, welches zum Schutz von HinweisgeberInnen (Whistleblower) und zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie dient. Das Gesetz hat weitreichende Implikationen für Sie als UnternehmerInnen und bietet gleichzeitig eine wichtige Grundlage für ethisches und rechtliches Verhalten im Berufsalltag.

Wir haben die wichtigsten Informationen und Maßnahmen für Sie zusammengefasst und unterstützen Sie mit unserem individuellen Service-Paket bei der Umsetzung!

Gesetzliche Grundlage:
Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde die EU-Whistleblowing-Richtline umgesetzt.

Einrichtung eines Hinweisgebersystems:
Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen ein internes Hinweisgebersystem haben. Bestehende Systeme müssen gemäß HSchG aktualisiert werden.

Umsetzungsfristen:
Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten bis zum 17. Dezember 2023
Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten ab dem 25. August 2023.

Ausnahmen:
Einige Branchen, wie z.B. Finanzdienstleistungen, müssen dies unabhängig von der Mitarbeiterzahl tun (auch wenn Sie unter 50 Personen beschäftigen).

Zweck des Gesetzes:
Das Gesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden. Solchen Whistleblowern muss es möglich sein, Missstände ohne Angst vor Repressalien offenzulegen.

Wer ist ein:e Hinweisgeber:in?
Laut HSchG ist ein:e Hinweisgeber: in jemand, der/die im aktuellen oder ehemaligen beruflichen Kontext über Rechtsverletzungen informiert ist und diese meldet oder öffentlich macht. Das können ArbeitnehmerInnen, Selbstständige, PraktikantInnen oder Führungspersonen sein. Auch Personen, die den/die Hinweisgeber:in unterstützen, wie KollegInnen en und Familienangehörige, genießen Schutz.

Informationspflicht für Unternehmen:
Unternehmen müssen klare und leicht zugängliche Informationen über das Melden von Hinweisen bereitstellen. (Aushang Büro, E-Mail-Newsletter, Intranet, Webseite, etc.)

Meldesystem:
Kann schriftlich oder mündlich sein. Identitätsschutz ist essentiell. Anonyme Meldungen können ermöglicht werden, sind jedoch nicht obligatorisch.

Rückmeldung:
Die interne Stelle muss dem „Whistleblower“ innerhalb von drei Monaten nach Erhalt eines Hinweises antworten.

Vergeltungsmaßnahmen:
Jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower, wie Degradierungen oder Kündigungen, sind rechtlich ungültig. Vermögensschäden müssen ersetzt werden.

Strafen:
Bei Verstößen gegen das Gesetz, wie das Behindern von Hinweisgebenden oder das Brechen der Vertraulichkeitsvorschriften, drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 20.000 Euro. Bei Wiederholungsfällen kann sich die Strafe auf bis zu 40.000 Euro erhöhen.

Schützen Sie jetzt Ihr Unternehmen und seien Sie optimal vorbereitet

Unser umfassendes Service-Paket für Ihr Unternehmen

Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen vollständig den Anforderungen des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) entspricht, bieten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Maßnahmenpaket an.

  • Bedarfsanalyse
    • Wir evaluieren, in welchem Umfang Ihr Unternehmen von den Bestimmungen des HSchG betroffen ist und ermitteln den individuellen Handlungsbedarf
  • Einrichtung eines maßgeschneiderten Meldekanals für Ihr Unternehmen:
    • wir implementieren Ihren effizienten Whistleblower-Meldekanal
    • wir übernehmen die Betreuung Ihres Meldekanals
    • wir übernehmen das gesamte „Fallmanagement“
    • wir übernehmen die Bearbeitung mit dem/der HinweisegberIn
    • maßgeschneidert für Ihr Unternehmen
    • sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen
    • in enger Zusammenarbeit mit unserem IT-Partner stellen wir sicher, dass alle implementierten Maßnahmen den Datenschutzrichtlinien entsprechen.
    • Mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, ISO 27001-zertifizierten Servern
    • wir assistieren bei der Erstellung aller notwendigen Dokumente, um bei Bedarf belegen zu können, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird

 Unsere Paketpreise für Ihren maßgeschneiderten Whistleblower – Meldekanal im Unternehmen


  • Basis – Paket €125,00 mtl.
    ( einmaliger Einrichtungsgebühr in Höhe von €750,00,-)

    • Das Basis Paket enthält Ihren Meldekanal
    • Inkludiert die Bedarfsanalyse
    • integrierbar auf Ihre Webseite, Newsletter, E-Mail
  • Business – Paket €189,00 mtl.
    (zzgl. einmaliger Einrichtungsgebühr in Höhe von €1500,00,-)

    • Das Business Paket enthält einen Meldekanal
    • Inkludiert die Bedarfsanalyse
    • integrierbar auf Ihre Webseite, Newsletter, E-Mail
    • Übernahme Administration Fallmanagement
    • Übernahme Administration Kommunikation mit dem/der HinweisgeberIn
    • Integration von Ihrem Logo im Meldekanal
    • Integration von Farben basierend auf Ihrem Corporate Design
    • Eigene Domain für Ihren Meldekanal
      (Beispiel: firmaxyz-meldekanal.at)

Für sämtliche Fragen und Anforderungen rund um das HSchG stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns, um die Details und den Bedarf rund um Ihr Unternehmen zu besprechen: +43 (2236) 506220-40 oder joachim.zierhofer@kps-partner.at