Medizinprodukteabgabe

Gibt eine natürliche oder juristische Person Medizinprodukte an Letztverbraucher ab, besteht die Verpflichtung eine jährliche Gebühr an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu entrichten.

Letztverbraucher

Darunter ist jeder zu verstehen, der Medizinprodukte erwirbt, um diese nicht weiterzugeben – beispielsweise Patientinnen oder Patienten, aber auch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Behandlung ihrer Patienten.

Abgabenerklärung

Jede Person die Medizinprodukte an Letztverbraucher abgibt, hat eine Erklärung hinsichtlich der Bezahlung der Abgabe abzugeben oder den Grund für eine Abgabenbefreiung darzulegen. Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen kann die Abgabenerklärung elektronisch oder per Post übermittelt werden. Die Abgabenbefreiung kommt zur Anwendung, wenn die Umsatzgrenze der jeweiligen Medizinprodukteklasse nicht überschritten wird.

Wann ist die Abgabenerklärung zu übermitteln?

Die Deklaration ist jährlich bis zum 30. Juni des kommenden Jahres an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu übermitteln.

Wo finde ich das Formular für die Abgabenerklärung?

Das Formular für die Medizinprodukteabgabe finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen.

Wie hoch ist die Gebühr?

Die Höhe der Medizinprodukteabgabe wird in der Medizinprodukteabgabenverordnung definiert. Sie hängt von der Klasse, der in Österreich verkauften Medizinprodukten ab. Sind mehrere Klassen betroffen, ist die Höchste für die Bemessung der Abgabe maßgebend.

Sonderfall: Kleinunternehmer

Beträgt die jährliche Gebühr für Kleinunternehmer mehr als 1 % des Umsatzes werden sie von der Zahlung befreit. Trotzdem müssen die Betroffenen eine Deklaration an das Bundesamt übermitteln, in welcher der Umstand der Abgabenbefreiung nachgewiesen wird.

Sonderfall: Handelsketten

Besitzt ein Unternehmen mehrere Filialen, in denen Medizinprodukte an Letztverbraucher abgebeben werden, ist nur für die Erste die Abgabe im vollen Umfang zu entrichten. Für jede weitere Filiale sind lediglich 10 % der Abgabe zu bezahlen.