Langzeit-Kurzarbeits-Bonus

Der Langzeit-Kurzarbeits-Bonus in der Höhe von € 500,00 ist eine einmalige Unterstützungsleistung für Personen, die pandemiebedingt längere Zeit in Kurzarbeit waren.

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die

  • zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021 mindestens zehn Monate und
  • im Dezember 2021 mindestens einen Tag in Kurzarbeit waren und
  • deren SV-Beitragsgrundlage im Dezember 2021 höchstens € 2.775,00 betrug.

Die Beantragung erfolgt nicht über den Betrieb, sondern muss persönlich durch die Arbeitnehmer bei der Buchhaltungsagentur des Bundes erfolgen (keine stellvertretende Antragstellung möglich).

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Mitarbeiter über die von ihnen selbst zu stellenden Anträge aufzuklären. Dennoch ist es durchaus sinnvoll, in jenen Betrieben, in denen die Voraussetzungen für den Langzeit-KUA-Bonus zutreffen, die Mitarbeiter über die Möglichkeit des Langzeit-KUA-Bonus zu informieren, damit diese nicht auf die Antragstellung vergessen.

Anbei finden Sie ein unverbindliches Musterschreiben, welches Sie an Ihre Mitarbeiter richten können. Mitarbeiterinfo-ueber-die-Beantragung-des-Langzeit-KUA-Bonus

Quelle: Treuhandunion Österreich – KPS als Gesellschafter.