Kapitalzufluss-Meldungen bei der Finanzverwaltung eingelangt – Selbstanzeige ist noch möglich

Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurde das Kapitalabfluss-Meldegesetz in letzter Minute erweitert. Die Banken wurden verpflichtet auch Kapitalzuflüsse

  • von mindestens € 50.000.-
  • aus der Schweiz und aus Liechtenstein
  • welche auf österreichische Konten natürlicher Personen oder
  • liechtensteinischer Stiftungen und stiftungsähnliche Anstalten überwiesen wurden

rückwirkend zu melden.

Ziel der Änderung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes

Das Ziel der Gesetzesänderung ist es, die sogenannten „Abschleicher“ ausfindig zu machen, welche nach Abschluss der Steuerabkommen mit den zwei Ländern, aber vor Inkrafttreten dieser, große Geldmengen zurück nach Österreich transferiert haben. Der Meldezeitraum umfasst für Zuflüsse aus der Schweiz das zweite Halbjahr 2011 sowie das gesamte Jahr 2012. Der Meldezeitraum für Kapitalzuflüsse aus Liechtenstein umfasst die Jahre 2012 und 2013.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel „Abschleicher aufgepasst! – Finanz geht aktiv auf die Jagd!

Bisherige Zufluss-Meldungen

Laut einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung durch Finanzminister Hans Jörg Schelling sind bereits über 19.000 Zufluss-Meldungen bei der Finanzverwaltung eingegangen.

Diese Meldungen umfassen insgesamt Beträge von rund € 3,3 Milliarden, wobei davon rund € 2,6 Milliarden auf Meldungen aus der Schweiz entfallen. Zuflüsse in Höhe von € 701 Millionen wurden aus Liechtenstein gemeldet.

Die Anzahl der Meldungen von Kapitalzuflüssen aus der Schweiz beträgt 15.345 und über Zuflüsse aus Liechtenstein sind bereits 3.844 Meldungen bei der Finanzverwaltung eingegangen.

Die parlamentarische Anfragenbeantwortung finden Sie hier

Selbstanzeige noch möglich

Laut Schelling wurden bisher die Daten zwar analysiert, aber noch keine Verfahren eingeleitet. Daher ist eine Selbstanzeige noch möglich. Durch diese können strafrechtliche Konsequenzen vermieden werden.

Die Zeit drängt!

Eine Selbstanzeige sollte jedoch rasch erfolgen, da diese Möglichkeit nur so lange besteht, bis die Finanzbehörde mit konkreten Ermittlungen beginnt.

Unser Experte in Sachen Finanzstrafrecht, Mag. Manfred Kotlik, steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung!