Kapitaleinkünfte – Tipps zur Optimierung noch vor Jahresende

Anhebung der KEST im Zusammenhang mit Wertpapieren

Im Zuge der Steuerreform wurde die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25% auf 27,5% beschlossen.

Diese Änderung betrifft auch den Verkauf von Wertpapieren, sofern diese mit Gewinn verkauft worden sind und zum sogenannten „Neubestand“ gehören. Wertpapiere gehören zum „Neubestand“, wenn sie ab dem 01.04.2012 angeschafft wurden (Aktien, die vor diesem Datum angeschafft wurden können auch weiterhin steuerfrei verkauft werden).

KPS-Tipp

Wenn Sie Wertpapiere in Ihrem Depot haben, die gut gelaufen sind und Sie ohnehin planen in naher Zukunft Gewinne mitzunehmen, dann realisieren Sie die Kursgewinne noch vor Jahreswechsel. Ab 01.01.2016 steigt die Steuerbelastung um 10%!

Steueroptimierung durch den Ausgleich von Kursgewinnen durch Kursverlusten!

Sie können realisierte Verluste aus Wertpapierverkäufen im selben Jahr mit realisierten Gewinnen verrechnen. Ein Verlustvortrag auf das folgende Jahr ist im Bereich von privaten Kapitaleinkünften leider nicht möglich.

KPS-Tipp

Haben Sie 2015 schon Kursverluste realisiert, denen noch keine realisierten Kursgewinne gegenüberstehen, und haben Sie gleichzeitig noch nicht realisierte Gewinne in Ihrem Depot, kann es sinnvoll sein diese Kursgewinne noch vor Jahresende mitzunehmen um den Verlustausgleich sicherzustellen und so die Steuerbelastung zu minimieren.

Sofern die verkauften Wertpapiere auf einem Bankdepot gehalten werden, findet ein Verlustausgleich in der Regel automatisch statt. Haben Sie mehrere Wertpapierdepots bei mehreren Instituten so ist der Verlustausgleich über die Steuererklärung möglich. Depots, welche dem betrieblichen Zweck dienen, sind aus dem Verlustausgleich ausgeschlossen.