Feststellungsverfahren bei Arbeitsgemeinschaften

Ab 2015 muss bei Arbeitsgemeinschaften mit einem Auftragsvolumen von mehr als Euro 700.000,- eine eigene Feststellungserklärung gem. § 188 BAO  abgegeben werden.

Die Neuregelung ist erstmalig ab 01.01.2015 anzuwenden, wenn  die Auftragsvergabe erfolgt ist und ein Auftragswert von mehr als EUR 700.000,- exkl. Umsatzsteuer vereinbart wird.

Somit werden erstmals jene Arbeitsgemeinschaften erfasst, die anlässlich einer Auftragsvergabe nach Ende des Jahres 2014 begründet werden.

Bitte zögern Sie nicht bei Fragen Frau Barbara Pfeiler zu kontaktieren!

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