Fahrtenbuch führen und Steuern sparen!

Privatnutzung des Firmen-PKW durch selbständigen Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Berechnung und Erfassung des Privatnutzungsanteiles für den firmeneigenen PKW durch den Gesellschafter-Geschäftsführer erfolgt im Zuge des Jahresabschlusses der Kapitalgesellschaft oder in der persönlichen Steuererklärung des Geschäftsführers.

Die Kosten der Privatnutzung werden meistens in Höhe eines geschätzten Privatanteils der angefallenen Gesamtkosten berechnet.

Strengere Regelung bei Berechnung mittels Prozentsatz: Fahrtenbuch

Die heuer ergangene Verordnung „Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern“ definiert genau, wie bei selbständigen Gesellschafter-Geschäftsführern die Kosten der Privatnutzung anzusetzen sind:

Für die Privatnutzung kann ein Privatanteil als Prozentsatz der Gesamtkosten nur dann herangezogen werden, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird!

Berechnung per Sachbezugswerteverordnung

Ohne Fahrtenbuch sind die Werte laut Sachbezugswerteverordnung heranzuziehen.

Gemäß dieser Sachbezugswerteverordnung sind monatlich bis zu EUR 960,00 (pro Jahr EUR 11.520,00) für die Privatnutzung anzusetzen.

Für E-Cars sind keine Sachbezüge zu versteuern, sehen Sie dazu diesen Artikel.

Vergleich der Berechnungsarten

Die Werte aus der Sachbezugswerteverordnung sind in der Regel wesentlich höher als der mit einem Fahrtenbuch ermittelte Anteil der Privatnutzung.

Vorteile des Fahrtenbuchs

Die Führung eines Fahrtenbuches stellt sicher, dass die wesentlich günstigere Anteilsberechnung per Prozentsatz zur Anwendung kommt!

Bei Privatnutzungsanteilen von 10 – 30 % senkt das ordnungsgemäße Fahrtenbuch die Steuerlast um das 3 bis 4fache im Vergleich zur Sachbezugswerteverordnung.

Ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch reduziert auch die Lohnnebenkosten.

TIPP : Fahrtenbuch-App

Die Führung des Fahrtenbuches ist mittlerweile auch einfach mit einer App am Handy möglich.

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