Erinnerung zur Frist der Meldung der Land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit

Haben Sie im Jahr 2016 Einnahmen aus einer landwirtschaftliche Nebentätigkeit erwirtschaftet?

Meldungen müssen bis zum 30. April 2017 bei der Sozialversicherung der Bauern eingelangt sein.

Folgen einer verspäteten Meldung

Bei verspätete Meldungen fällt ein Zuschlag von 5% des nachzuzahlenden Beitrages an.

Unser Angebot

Wir helfen Ihnen gerne bei der Ermittlung der Einkünfte und bei der Erstellung der Meldung. Machen Sie mit uns einen Beratungstermin aus.

Lesen Sie auch unseren Artikel \“Land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit\“.

Bei Fragen steht Ihnen unsere Land- und fortswirtschafts-Expertin gerne zur Verfügung.