Wird die Erbschaft- und Schenkungssteuer mit der Steuerreform wieder eingeführt?

Wir möchten im folgenden Beitrag einige Überlegungen zur möglichen Wiedereinführung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zusammen fassen. Diese Überlegungen sind spekulativ und geben unsere subjektive Einschätzung wieder. Bekanntlich drängt die SPÖ seit einiger Zeit massiv auf die (Wieder)einführung vermögensbezogener Steuern. Vermögenssteuern im engeren Sinne sind die Grundsteuer und die Vermögensteuer, die an die bloße Existenz bestimmten Vermögens anknüpfen und deren Höhe von Art und Umfang des Vermögens abhängen. Im Unterschied zu Vermögensteuern im engeren Sinne knüpft die Erbschaft- und Schenkungsteuer an einem Vorgang nämlich der unentgeltlichen Übertragung von Vermögen an.

Warum die Vermögensteuer nicht kommt?

Die Einführung einer umfassenden Vermögenssteuer wie es sie bis zum Jahr 1993 Jahre gab und die unter dem SPÖ Finanzminister Ferdinand Lacina abgeschafft wurde, erachten wir aus folgenden Gründen als wenig wahrscheinliches Szenario:

  • Da die Steuer am Wert des Vermögens anknüpft, ist eine Bewertung des gesamten Vermögens inklusive Grundvermögen und Unternehmensvermögen erforderlich. Auch bisher scheitert die Verwaltung schon an der Neufestsetzung der Einheitswerte des österreichischen Grundvermögens. Aus diesem Grund hat der Verfassungsgerichtshof Teile der Erbschaft- und Schenkungssteuer aufgehoben. Eine Reparatur durch den Gesetzgeber erfolgte bekanntlich nicht, was zum Auslaufen der Erbschaft- und Schenkungssteuer im Jahr 2008 geführt hat.
  • Das gesamte Finanzvermögen (das einfach zu bewerten wäre), ist derzeit aufgrund einer Verfassungsbestimmung mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert.
  • Die von der SPÖ geforderte „Millionärssteuer\“ mit hohen Freibeträgen würde bedingen, dass alle Steuerpflichtigen ihr Vermögen bewerten müssten und nur bei verhältnismäßig wenigen „Millionären\“ Vermögenssteuer anfallen würde.

Szenario für neue Erbschaftsteuern und Schenkungssteuern

Auch wenn der Finanzminister derzeit die Wiedereinführung der Erbschaftsteuer und der Schenkungssteuer kategorisch ausschließt, kann die Wiedereinführung im Abtausch gegen eine Lohnsteuersenkung und Einkommensteuersenkung einen politischen Kompromiss und eine willkommene Gegenfinanzierung darstellen. Das Szenario bei der Wiedereinführung der Erbschaft- und Schenkungssteuer könnte wie folgt aussehen:

  • Bei der Übertragung von Grundstücken erfolgt die Steuerbemessung von den Verkehrswerten und nicht mehr von den unrealistisch niedrigen Einheitswerten. Bereits Ende 2012 wurde unter der ÖVP-Justizministerin aufgrund der höchstgerichtlichen Judikatur zu den Einheitswerten die Bemessung der gerichtlichen Eintragungsgebühr für Grundstücke im Zuge von Schenkungen an den Verkehrswert geknüpft. In Deutschland wird die Erbschaft- und Schenkungsteuer für Grundstücke seit jeher vom Verkehrswert berechnet.
  • Die Wiedereinführung einer neu gefassten Erbschaft- und Schenkungsteuer käme unserer Einschätzung nach sehr rasch und überfallsartig im Rahmen einer großen Abgabenänderungspakets, um zu verhindern, dass große Vermögen noch steuerfrei übertragen werden. Die letzte Regierung hat bereits bei der Einführung der Immobilienertragsteuer mit 01.04.2012 vorgeführt, dass die Einführung neuer Steuern sehr rasch gehen kann.
  • Unserer Einschätzung nach bleibt Finanzvermögen, das derzeit verfassungsrechtlich durch das Endbesteuerungsgesetz ausgenommen ist, auch künftig im Zuge von Schenkungen und Erbschaften steuerfrei.
  • Für die Schenkung von Unternehmen sind großzügige Freibeträge wahrscheinlich.

Welche Überlegungen können sich daraus ergeben?

Jedenfalls raten wir von übereiligen Schenkungen ab. Denn eine Schenkung will wohl überlegt werden und sollte keinesfalls aus bloß steuerlichen Überlegungen – insbesondere, wenn sie rein spekulativ sind – erfolgen. Eine einmal erfolgte Schenkung rückgängig zu machen ist rechtlich äußerst schwierig bis unmöglich, wenn der Beschenkte das Vermögen nicht mehr heraus geben will. Hier gilt das Sprichwort „geschenkt ist geschenkt und wird nicht zurück geschenkt\“.

Ist eine Vermögensübertragung jedoch ohnehin geplant kann es im Lichte dieser Überlegungen sinnvoll sein, diese vorzuziehen oder zumindest soweit vorzubereiten, dass im Fall einer kurzfristigen Wiedereinführung der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Verträge unterschriftsfertig vorliegen.

Haben Sie Fragen oder wollen Sie eine mögliche Vermögensübertragung diskutieren, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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