Entfall von Auflagepflichten für bestimmte arbeitsrechtliche Gesetze

Bis 30. Juni 2017 waren Arbeitgeber verpflichtet, alle Gesetze und Verordnungen, die den Arbeitnehmerschutz betreffen, im Betrieb aufzulegen oder elektronisch zur Verfügung zu stellen. Es musste immer die aktuell gültige Rechtslage zur Verfügung gestellt werden.

Das Deregulierungsgesetz bringt ab 1. 7.2017 den Entfall von Auflagepflichten für die meisten Arbeitgeber. Wesentliche Ausnahmen bestehen für Unternehmer, die Lenker beschäftigen.

Konkret wurden Auflagepflichten in folgenden Gesetzen gestrichen:

  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsruhegesetz
  • Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
  • Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996
  • Mutterschutzgesetz 1979
  • Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987
  • Gleichbehandlungsgesetz
  • Heimarbeitsgesetz 1960
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Behinderteneinstellungsgesetz

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