Sandra Voith

Energiekostenzuschuss zur Absicherung von besonders betroffenen Unternehmen

Das neu beschlossene Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) regelt die Förderung von Mehraufwendungen von energieintensiven Unternehmen aufgrund des außergewöhnlich starken Anstiegs der Energiepreise.

Die zuständigen Bundesminister werden eine Förderungsrichtlinie erlassen, auf deren Grundlage die Förderungen gewährt und die Details näher geregelt werden. Die Abwicklung der Förderungen wird durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AWS) erfolgen. Die näheren Detailregelungen für die Abwicklung durch die AWS sind hingegen einer eigenen Förderungsrichtlinie vorbehalten (§ 5 UEZG).

Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0% des Produktionswertes belaufen. Hinweis: Das im UEZG vorgesehene Alternativkriterium (nationale Energiesteuer iHv mindestens 0,5% des „Mehrwerts“) wird im Ministervortrag vom 28.09.2022 nicht erwähnt. Die Ermittlung erfolgt voraussichtlich auf Basis des Jahresabschluss 2021 oder des Förderzeitraums Februar bis September 2022. Die Ausgestaltung dieser Fördermaßnahme orientiert sich am europäischen „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (2022/C 131 I/01)“, welcher vier Förderstufen vorsieht. Nach Vorschaurechnungen dürfte ein Budget von € 1,3 Mrd vonnöten sein.

Auflagen und Bedingungen:

  • Größere Unternehmen sollen ein Energiesparkonzept in Form von \“Energieaudits\“ vorlegen müssen.
  • Energiesparmaßnahmen, betreffend Beleuchtung und Heizung im Außenbereich, sollen als Förderkriterium bis 31.3.2023 verlangt werden.
  • Boni sollen im Jahr 2022 nicht mehr als die Hälfte des Bonus im Vorjahr betragen.
  • Für verschiedene Voraussetzungen und Sachverhalte soll eine Steuerberaterbestätigung vorgelegt werden müssen, um Doppel- oder Überförderung zu vermeiden.

Details zu den Förderstufen:

  • Stufe 1:
    Fördersatz: 30% der Energiemehrkosten
    Es wird die Preisdifferenz zum Vorjahr mit 30 % gefördert. Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt mindestens € 2.000 und höchstens € 400.000.
  • Stufe 2:
    Fördersatz: 30% der Energiemehrkosten, definiert durch die Differenz zwischen den Energiekosten aus dem Betrachtungszeitraum 2022 und den doppelten Energiekosten aus dem Betrachtungszeitraum des Jahres 2021. Die Voraussetzung für den Zuschuss ist mindestens die Verdoppelung der Preise für Strom und Erdgas. Die Zuschusshöhe ist maximal € 2 Mio, jedoch gedeckelt mit 70% des Verbrauchs 2021.
  • Stufe 3:
    Fördersatz: höchstens 50% der Energiemehrkosten und höchstens 80% der Betriebsverluste* (Bemessungsgrundlage wie in Stufe 2)
    *(negatives EBITDA 02-09/22, Gesamtförderung max. 50% der förderfähigen Kosten und 80% des Betriebsverlustes, sowie 70% des mengenmäßigen Verbrauchs)
    Unternehmen müssen einen \“Betriebsverlust\“ aufgrund der hohen Energiekosten nachweisen können. Die maximale Förderhöhe beträgt maximal € 25 Mio, jedoch gedeckelt mit 70% des Verbrauchs 2021. Weitere Voraussetzung ist die Durchführung eines Energieaudits.
  • Stufe 4:
    Fördersatz: höchstens 70% der Energiemehrkosten und höchstens 80% der Betriebsverluste (Bemessungsgrundlage wie in Stufe 2) Der Zuschuss gilt für besonders energieintensive Branchen, wie Papier, Stahl-, Zement- oder Glashersteller. Die Zuschusshöhe ist maximal EURO 50 Mio, jedoch gedeckelt mit 70% des Verbrauchs 2021. Weitere Voraussetzung ist die Durchführung eines Energieaudits.

Bis zu einem Jahresumsatz von EURO 700.000 gibt es eine Sonderregelung. Hier ist die Energieintensität keine Fördervoraussetzung. Es entfällt das 3%-Energieintensitätskriterium.

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden analog der Förderrichtlinie \“ Energiekostenzuschuss für Unternehmen\“, Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des UEZG, im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen wird die Hälfte der Energiekosten des Jahres 2022 (Optional: Verdoppelung der Energiekosten 2021). Hiervon werden 30% pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens € 300 (entspricht € 2.000 Energiekosten) und höchstens € 1.800 (bei € 12.000 Energiekosten).

Die Vorregistrierung zur Förderung wird voraussichtlich zwischen Ende Oktober und Mitte November im AWS Fördermanager möglich sein. Die formale Antragseinreichung ist voraussichtlich, ab Mitte November 2022 möglich. Diese muss alle förderbaren Energieformen umfassen.

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Joachim Zierhofer, CMC
Partner | Geschäftsführer
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