Energiekostenzuschuss „pauschal“

Energiekostenzuschuss „pauschal“ – Vorbereitung notwendig: Handysignatur und USP Zugang beantragen

Der Energiekostenzuschuss „pauschal“ der Bundesregierung soll Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen.

Sie ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Einreichung und Abwicklung erfolgt gänzlich ganz einfach online und weitestgehend automatisiert.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen, deren Mindestjahresumsatz bei 10.000 Euro und deren Höchstjahresumsatz bei 400.000 Euro liegt. Der Energiekostenzuschuss „pauschal“ berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet, ein Energieintensitätsnachweis ist daher nicht erforderlich.

Der Energiekostenzuschuss „pauschal“ wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein – Unternehmen können ab voraussichtlich Mitte April einen Selbst-Check bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) durchführen. Anhand einer Checkliste erfahren Sie, was für die Antragstellung vorzubereiten ist. Die ersten Anträge können ab Mitte Mai gestellt werden und die Auszahlung erfolgt im Normalfall kurz danach.

Es ist aus 3 verschiedenen förderungsfähigen Zeiträumen zu wählen:

  • 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022
  • 1. Februar 2022 bis 30. September 2022
  • 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.

Was Sie jetzt schon tun können, damit bei der Antragstellung alles glatt läuft:

  • Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten
  • Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) einrichten.
  • Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.

Wir möchten Sie zusätzlich darüber informieren, dass wir Ihnen gerne bei der Beantragung des Energiekostenzuschusses „pauschal“ behilflich sind, sobald Sie die, wie im Infotext beschriebene Handysignatur und Ihren USP-Zugang aktiviert haben. (falls noch nicht vorhanden)

Um Sie bestmöglich bei der Antragsstellung zu unterstützen, möchten wir Sie ab dem Antragszeitraum der Fördermaßnahme zu einem persönlichen Beratungstermin in unsere Kanzlei einladen. Während des Termins werden wir gemeinsam die erforderlichen Schritte für eine erfolgreiche Einreichung Ihres Förderantrags durchgehen und die Förderung aktiv beantragen. Eventuelle administrative Fragen klären wir im Vorfeld. (Ergebnisse des Selbst-Check bei der Forschungsförderungsgesellschaft)

Aufgrund der Anforderungen der zuständigen Förderstelle bezüglich der Nutzung einer Handysignatur ist es erforderlich, dass Sie bei Interesse an einer Unterstützung durch KPS persönlich den Termin in unserer Kanzlei wahrnehmen.

Für unsere Unterstützung und die Bearbeitung Ihres Antrags für den Energiekostenzuschuss „pauschal“ erlauben wir uns, eine Pauschalgebühr in Höhe von 450,- Euro in Rechnung zu stellen.

Sollten Sie an unserer Unterstützung bei der Beantragung des Energiekostenzuschusses interessiert sein, bitten wir Sie, uns eine E-Mail an energiekostenzuschuss@kps-partner.at zu senden. Wir werden uns daraufhin umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr KPS-Team

Quelle: FFG Austria & Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft

Quelle: Treuhandunion Österreich – KPS als Gesellschafter.