Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Verpassen Sie nicht den Beginn der Voranmeldung am 7. November 2022

In der gestrigen Presseaussendung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, wurde der Voranmeldungszeitraum für die Beantragung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen bekanntgegeben. Die Voranmeldung startet am 7. November 2022 und ist bis 21. November 2022 möglich. Da das Budget für den Zuschuss nach aktuellen Informationen begrenzt sein soll, gilt das „First-come-first-serve-Prinzip“.

Die Eckpunkte des beabsichtigten Energiekostenzuschusses kurz zusammengefasst (lesen Sie auch unseren Artikel Energiekostenzuschuss zur Absicherung von besonders betroffenen Unternehmen):

Am 28. September 2022 wurde vom Ministerrat der Energiekostenzuschuss für Unternehmen präsentiert. Die finale Förderungsrichtlinie und die Genehmigung der Förderung durch die EU-Kommission sind jedoch noch ausständig. Für die administrative Abwicklung des Energiekostenzuschusses soll ist wieder die Austria Wirtschaftsservice (aws) zuständig sein. Die Förderung soll „energieintensive“ Unternehmen adressieren und in Form eines vierstufigen Berechnungsmodells konzipiert sein. Als energieintensiv gilt ein Unternehmen dann, wenn der Energieaufwand des letztverfügbaren Jahresabschlusses oder eines aktuellen Zwischenabschlusses mindestens 3% des „Produktionswertes“ beträgt. Unternehmen mit Umsätzen unter EUR 700.000 sind vom Nachweis der 3%-Schwelle befreit.

Der Produktionswert errechnet sich nach derzeitigem Stand so:

  • Umsatz
  • plus/minus Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbenen Waren und Dienstleistungen
  • minus Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unveränderten Zustand

Gefördert werden die Energiemehrkosten im Förderzeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022 im Vergleich zu einer Vorperiode. Die Förderhöhe ist abhängig davon, welche Förderstufe erreicht werden kann. Sowohl in Bezug auf die Erfüllung der Fördervoraussetzungen, als auch in Bezug auf die Berechnung der Förderhöhe, sollen Feststellungen eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers erforderlich sein.

Wie Sie zum Energiekostenzuschuss kommen:

  1. Allgemeine Registrierung beim aws Fördermanager bereits möglich: Austria Wirtschaftsservice – Energiekosten, Ukraine, Förderung, Strom, Gas, Zuschuss, Energie, Förderung für Unternehmen
  2. Vorregistrierung zum Energiekostenzuschuss (=Voranmeldung) zwischen 7.11.2022 und 21.11.2022:
    Je früher desto besser, denn der Zeitpunkt der Voranmeldung entscheidet über das Zeitfenster für die nachfolgende Antragsstellung.
  3. Antragstellung zur Förderung voraussichtlich ab 22.11.2022, je nach zugeteiltem Antragsfenster durch die Förderstelle (jedes Unternehmen erhält seinen eigenen Termin zur Antragstellung)
    Achtung: Die Antragstellung hat bereits sämtliche Berechnungen und Nachweise inklusive der erforderlichen Bestätigungen eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfer zu umfassen.

Was Sie jetzt schon tun können:

  • Allgemeine Registrierung beim aws Fördermanager
  • Vorbereitung der Daten für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss
    • Unternehmensstammdaten
    • Ansprechperson im Unternehmen (eine gültige E-Mail-Adresse)
    • Angaben zum Unternehmen (Unternehmensgröße, Anzahl der Beschäftigten etc.)
  • Prüfung, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzung eines  „energieintensiven“ Unternehmens erfüllt
  • Aufbereitung von Daten über den Energieverbrauch und die Energiepreise zwischen Februar und September 2022 sowie im Vergleichszeitraum
  • Abstimmung mit Steuerberater / Wirtschaftsprüfer über die erforderlichen Feststellungen

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung: Wir unterstützen Sie bei der Abschätzung in Bezug auf die Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen und einer möglichen Zuschusshöhe. Sehr gerne administrieren wir für Sie die für die Beantragung der Förderung vom Gesetzesgeber vorgegebenen Feststellungen durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Antragstellung. Der exakte Umfang der erforderlichen Feststellungen und ob auch für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von unter EUR 700.000 Feststellungen erforderlich sind, ist derzeit noch offen (Stand 3. November 2022).

Auch können wir auf Ihren Wunsch die Vorregistrierung zur Förderung beim aws im Zeitraum zwischen 7. und 21. November 2022 gerne für Sie durchführen. Jedoch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir aufgrund der derzeit noch unklaren Administrationsvorschriften sowie der immer wieder überlasteten Server keine Garantie für eine erfolgreiche Registrierung und eine darauffolgende positive Förderzusage geben können.


Joachim Zierhofer, CMC
Partner | Geschäftsführer
+43 2236 506220-40
joachim.zierhofer@kps-partner.at

 

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.