Energiekostenzuschuss für 4. Quartal 2022

Wie Sie aus den Medien wahrscheinlich schon entnommen haben, wird der Energiekostenzuschuss auf das 4. Quartal 2022 verlängert. Eine genehmigte Richtlinie liegt aktuell noch nicht vor. Vergangenen Freitag, 24.3.2023 wurden jedoch die ersten FAQ seitens des AWS veröffentlicht.

Was soll gefördert werden?

Mit diesem nicht rückzahlbaren Zuschuss soll einen Teil der Mehrkosten für Erdgas, Strom, Treibstoffe sowie nunmehr auch Wärme, Kälte und Dampf im Zeitraum 1.10.-31.12.2022 abgedeckt werden.

Die Förderung in Stufe 1 beträgt 30% der Mehrkosten und wird erst ab 750 Euro ausbezahlt. Ein Antrag kann daher nur von Unternehmen gestellt werden, deren Mehrkosten mindestes EUR 2.500 betragen.

Voranmeldung notwendig

Eine Voranmeldung ist ab Mittwoch 29.3.2023 – voraussichtlich 0:00 – und bis 14. April 2023 möglich.

Voraussichtlich ist der Fördertopf beschränkt und die Förderung wird wieder nach dem first come – first served Prinzip nach dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages vergeben. Dabei bestimmt der Zeitpunkt des Einlangens der Voranmeldung den individuellen Zeitpunkt der frühestmöglichen Antragstellung. Die möglichen Zeitfenster für die Antragstellung selbst sollen im Zeitraum zwischen 17.4.2023 und 16.6.2023 liegen.

Im Unterschied zum Energiekostenzuschuss für die Monate Februar bis September 2022, der bereits ausbezahlt wurde oder gerade noch durch das AWS geprüft wird, soll laut FAQ vom 24. März 2023 für den Energiekostenzuschuss Q4/2022 eine Voranmeldung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer aufgrund der Neuregelung durch das AWS nicht mehr möglich sein. Wir bitten Sie daher die Voranmeldungen für den Energiekostenzuschuss Q4/2022 am 29. März 2023 selbst vorzunehmen. Sehr gerne stehen wir Ihnen jedoch unterstützend zur Seite.

Welche Daten brauchen Sie zur Voranmeldung

Die Voranmeldung wird wieder über den Fördermanager des AWS möglich sein.

Folgende Daten sind (voraussichtlich) dazu erforderlich:

  • Firmenname, Rechtsform, KUR (Kennziffer des Unternehmensregisters) und Firmenbuchnummer (soweit vorhanden) des Antragstellers
  • Angabe, ob der Umsatz im letzten Jahresabschluss EUR 700.000 überschritten hat
  • Kontaktdaten des Unternehmers oder Geschäftsführers
  • E-Mail-Adresse für den Antrag (Angabe einer zweiten Person möglich). Hier können Sie, für die weitere Administration im AWS Fördermanager durch KPS, die E-Mail Adresse energiekostenzuschuss@kps-partner.at angeben.

Falls Sie der Auffassung sind, dass Ihnen ein Energiekostenzuschuss zustehen könnte, empfehlen wir Ihnen umgehend eine Registrierung beim Fördermanager unter https://foerdermanager.aws.at/#/Register/ vorzunehmen und am Mittwoch 29.3.2023 (möglichst früh) eine Anmeldung zum Energiekostenzuschuss unter https://foerdermanager.aws.at/ (voraussichtlicher Link lt. aws) durchzuführen.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei wieder! Melden Sie sich jederzeit bei uns unter +43 2236 506220 oder office@kps-partner.at.