Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung, die Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen soll. Die Förderung wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
Die Antragstellung muss vom Unternehmen selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) via ID-Austria (vormals Handy-Signatur) erfolgen – ein Antrag seitens der steuerlichen Vertretung mittels Vollmacht ist nicht möglich.
Die Antragsstellung ist noch bis 8.8.2024 12 Uhr möglich
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung, die Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten helfen soll. Die Förderung wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
Förderungsfähige Unternehmen sind:
- bestehende Unternehmen
- mit Betriebsstätte in Österreich,
- deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2023 mindestens 10.000 € und höchstens 400.000 € beträgt,
- die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind,
- konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG
Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 sind bis 08.08.2024, 12:00 Uhr möglich.
Die Antragstellung muss vom Unternehmen selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) via ID-Austria (vormals Handy-Signatur) erfolgen – ein Antrag seitens der steuerlichen Vertretung mittels Vollmacht ist nicht möglich.
Der genaue Ablauf der Förderung ist in der folgenden Grafik ersichtlich:
Weitere Detailinformationen finden sich unter dem folgenden Link: www.energiekostenpauschale.at
Quelle: Treuhand Union Österreich – KPS als Gesellschafter
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.