Die neue steuerliche Gutscheinregelung für das Jahr 2020

Worum geht es?

Zusätzlich zu den Sachzuwendungen bis zu 186 € pro Jahr pro DienstnehmerIn sind auch Betriebsveranstaltungen wie zum Beispiel Weihnachtsfeiern pro DienstnehmerIn bis zu 365 € pro Jahr lohnsteuerfrei.

Auf Grund der Covid-Maßnahmen können Betriebsfeiern dieses Jahr nicht wie gewohnt stattfinden, daher hat der Nationalrat eine Ausnahmeregelung für das Kalenderjahr 2020 beschlossen.

Was ist neu?

ArbeitgeberInnen können im Zeitraum vom 01. November 2020 bis 31. Januar 2021 Gutscheine im Wert von bis zu 365 € an seine DienstnehmerInnen ausgeben, insoweit im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen iHv 365 € nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wird.

Die Begünstigung für die Ausgabe der Gutscheine betrifft sowohl die Lohnsteuerbefreiung als auch die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen, Beiträge zu Mitarbeitervorsorgekasse und Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer.

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